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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ruhezeiten“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
- 1 M 495/21 OVG -

Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen

Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar

Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 16 Uhr das Hundegebell vollständig zu unterbinden ist. Die Grundstückseigentümerin beantragte daraufhin Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wogegen sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin richtete.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2021
- 65 S 104/21 -

Fristlose Kündigung wegen ständigen Kinderlärms zur nächtlichen Ruhezeit

Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos

Kommt es in den nächtlichen Ruhezeiten wiederholt zu Kinderlärm, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen Oktober 2018 bis März 2019 haben die Mieter einer Wohnung in Berlin den Hausfrieden nachhaltig durch Lärmbelästigungen gestört. Es kam durch die Kinder der Mieter zu lauten Streitereien, Geschrei, Gebrüll und Türenknallen in den nächtlichen Ruhezeiten ab 22 Uhr. Da wiederholte Abmahnungen zu keiner Besserung der Situation führte,... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2017
- 2-13 S 131/16 -

Wohneigentumsrecht: Regelung in Hausordnung zur zeitlichen Beschränkung lediglich des Musizierens unzulässig

Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlicher Behandlung verschiedener Geräuschquellen

Wird in einer Hausordnung einer Wohneigentumsanlage lediglich das Musizieren zeitlich beschränkt, so ist dies unzulässig. Denn aufgrund der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Geräuschquellen liegt eine Ungleichbehandlung vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hausordnung einer Wohneigentumsanlage regelte als Ruhezeiten täglich die Zeiten von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr. Im Dezember 2015 wurde auf einer Eigentümerversammlung die Regelung zu den Ruhezeiten in der Hausordnung mehrheitlich durch einen Beschluss ergänzt. Nunmehr war das Musizieren und Klavierspielen nur an Werktagen von... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 04.05.2017
- 281 C 17481/16 -

Anwohner müssen Kinderlärm aus Nachbarwohnungen nur begrenzt hinnehmen

Über das Maß an lebhaften Lebensäußerungen von Kindern hinausgehender Lärm muss nicht geduldet werden

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Nachbarn den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm nicht grenzenlos hinnehmen müssen.

Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines achtstöckigen Hochhauses im Münchner Osten mit vier bis fünf Wohnungen pro Stockwerk. Eine dieser Wohnungen mit drei Zimmern wird seit sechs Jahren an die Beklagten, ein 41 und 29 jähriges Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von vier und sieben Jahren, vermietet. Die Hausordnung sieht Ruhezeiten von... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.12.2017
- C-102/16 -

Lkw-Fahrer dürfen wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen

Wesentliches Ziel der Verordnung ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßen­transport­sektor

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fahrer im Straßen­transport­sektor die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen. Hingegen darf die reduzierte wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug eingelegt werden.

Im August 2014 erhob Vaditrans, ein Transportunternehmen mit Sitz in Belgien, beim Raad van State (Staatsrat, Belgien) eine Klage auf Nichtigerklärung eines Königlichen Erlasses, nachdem eine Geldbuße von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn der Fahrer eines Lastkraftwagens seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Nach Ansicht von Vaditrans ist der fragliche... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.11.2017
- C-306/16 -

12 Tage Arbeit ohne Ruhetag sind für Arbeitnehmer zulässig

Ruhezeit kann an beliebigem Tag innerhalb des Siebentagezeitraums gewährt werden

EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren. Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird. Es muss nicht immer der letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 9. November 2017.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 9. November 2017. Das Verfahren war dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens von dem portugiesischen Berufungsgericht Tribunal da Relação do Porto vorgelegt worden. Dieses hatte über die Klage eines ehemaligen angestellten Arbeitnehmers... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 08.03.2017
- 3 K 621/16.MZ -

Transport­unternehmen zur Datenübermittlung von Lenk- und Ruhezeiten von LKWs verpflichtet

Aufsichtsbehörden dürfen Übermittlung von Unterlagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit verlangen

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Transport­unternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, zur Überprüfung der Einhaltung von straßen­verkehrs­rechtlichen Vorschriften auf Aufforderung der zuständigen Aufsichtsbehörde Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgeräts eines LKWs vorzulegen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle wurden bei einem Fahrzeug des klagenden Transportunternehmens mehrere Verstöße gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Gegen den Unternehmensinhaber erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro. Die zuständige Behörde forderte daraufhin von dem Unternehmen die Vorlage der Daten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.1988
- 6 U 30/87 -

Streit unter Hauseigentümern: Beschränkung des Saxophon- und Klarinettenspielens auf maximal zwei Stunden werktags und eine Stunde sonntags

Klavierspielen unterliegt, abgesehen von den Ruhezeiten (22-8 Uhr und 13-15 Uhr), keiner zeitlichen Beschränkung

Stellt sich das Klavierspielen als nur unwesentliche Beeinträchtigung dar, so unterliegt es keiner zeitlichen Beschränkung. Deutlich wahrnehmbares Saxophon- und Klarinettenspiel begründet demgegenüber eine zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden werktags und einer Stunde sonntags. Zudem sind beim Musizieren generell die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Fall sind die Streitparteien Eigentümer benachbarter, in einer ruhigen Wohngegend liegenden, Reihenhäuser. Die Kläger haben eine zeitliche Beschränkung des Musizierens der Nachbarskinder verlangt. Die drei Kinder der beklagten Nachbarn haben Klavier, Saxophon und Klarinette gespielt. Aufgrund der Hellhörigkeit der Häuser empfanden die Kläger dies als Belästigung.... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.03.1985
- BReg 2 Z 8/85 -

Wohnungseigentümer dürfen nur drei Stunden am Tag musizieren

Regelung zum Musizierverbot ab 20 Uhr unzulässig

Ein Wohnungseigentümer­beschluss, der das Musizieren in der Wohnanlage auf drei Stunden täglich begrenzt, ist zulässig. Eine Regelung, die das Musizieren ab 20 Uhr verbietet, ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Eigentümerbeschluss, der das häusliche Musizieren von 20 Uhr abends bis 10 Uhr morgens und in der Mittagszeit untersagte sowie die zeitliche Dauer des Musizierens auf maximal drei Stunden pro Tag begrenzte. Der Wohnungseigentümer machte geltend, dass seine Tochter aufgrund ihres Musikstudiums auf eine längere... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.09.1998
- V ZB 11/98 -

Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig

Musizieren ist sozial übliches Verhalten - auch Saxophonspielen

Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beschloss eine Eigentümerversammlung eine Hausordnung, die folgende Regelung enthielt: "Das Singen und Musizieren ist nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr und 20.00 Uhr in nicht belästigender Weise und Lautstärke gestattet. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Plattenspieler usw. dürfen nur in der Lautstärke betrieben werden, dass die Mitbewohner nicht... Lesen Sie mehr