wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.03.1985
BReg 2 Z 8/85 -

Wohnungseigentümer dürfen nur drei Stunden am Tag musizieren

Regelung zum Musizierverbot ab 20 Uhr unzulässig

Ein Wohnungseigentümer­beschluss, der das Musizieren in der Wohnanlage auf drei Stunden täglich begrenzt, ist zulässig. Eine Regelung, die das Musizieren ab 20 Uhr verbietet, ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Eigentümerbeschluss, der das häusliche Musizieren von 20 Uhr abends bis 10 Uhr morgens und in der Mittagszeit untersagte sowie die zeitliche Dauer des Musizierens auf maximal drei Stunden pro Tag begrenzte. Der Wohnungseigentümer machte geltend, dass seine Tochter aufgrund ihres Musikstudiums auf eine längere Übungszeit angewiesen gewesen sei.

Regelung zur Ruhezeit von 20 bis 10 Uhr unzulässig

Das Bayerische Oberste Landesgericht erachtete das Musizierverbot in der Mittagszeit (etwa von 12/13 bis 15 Uhr) für zulässig. Auch könne in einer gewissen Zeitspanne morgens und abends das Musizieren untersagt werden. Jedoch nicht in einer Zeit von 20 Uhr abends bis 10 Uhr morgens. Gerade eine Ruhezeit von 20 Uhr würde es vielen Berufstätigen unmöglich machen, die ihnen im Beschluss zuerkannten drei Stunden Musizierzeit wahrzunehmen. Demgegenüber sei zu berücksichtigen gewesen, dass das Bedürfnis nach Ruhe ab 20 Uhr und vor 10 Uhr nicht so hoch zu bewerten sei.

Zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden zulässig

Nach Auffassung des Gerichts sei die zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden täglich zulässig gewesen. Eine solche Beschränkung habe sich im Rahmen des § 15 Abs. 2 WEG gehalten. Sie habe den musizierenden Wohnungseigentümern genügend Zeit zur musikalischen Entfaltung gelassen. Die damit verbundenen Störungen und Belästigungen seien zumutbar und als unvermeidlich von den anderen Wohnungseigentümern hinzunehmen gewesen.

Individuelle Bedürfnisse unbeachtlich

Weiterhin habe es keine Rolle gespielt, so das Gericht, dass die Tochter des Wohnungseigentümers auf längere Übungszeiten angewiesen gewesen sei. Denn auf die individuellen Bedürfnisse mancher Hausbewohner sei es nicht angekommen. Berufsmusiker oder Musikstudenten können keine weitergehenden Gebrauchsrechte für sich in Anspruch nehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/ MDR 1985, 676/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1985, Seite: 676
MDR 1985, 676
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1986, Seite: 148
WuM 1986, 148

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15875 Dokument-Nr. 15875

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15875

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?