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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sanitätsoffizier“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.11.2014
- 1 K 3143/13 -
Bundeswehrarzt ist als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen
Kriegsdienstverweigerung ist Gewissensentscheidung
Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Klage eines seit nahezu 20 Jahren in der Bundeswehr tätigen Sanitätsoffiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Kriegsdienstverweigerung eine Gewissensentscheidung sei. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen, als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen. Er habe dort auch einen guten Freund und... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- BVerwG 6 C 11.11 und BVerwG 31.11 -
Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Anspruch auf Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer
Bundesgerichtshof gibt eigene Rechtsprechung der 1980er Jahre auf
Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall haben das frühere Bundesamt für den Zivildienst und das Verwaltungsgericht Koblenz als Vorinstanz die Anerkennungsanträge der Kläger – zwei Sanitätsoffiziere und Soldaten auf Zeit – als unzulässig angesehen und sich dabei auf Rechtsprechungsgrundsätze berufen, die das Bundesverwaltungsgericht in den 1980er Jahren begründet hatte. Nach diesen Grundsätzen war... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011
- 10 A 10819/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Sanitätsoffizier kann Entlassung nicht wegen Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verlangen
Verbleib in der Bundeswehr stellt trotz geltend gemachter Gewissensgründe keine besondere Härte dar
Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann 3 ½ Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Jahre 1993 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Nach dem Studium der Humanmedizin und einer zivilärztlichen Tätigkeit bewarb er sich als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr. Dabei erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr daran gehindert zu sein, den Dienst an der Waffe zu leisten. Im Sommer 2006 wurde er als Soldat auf Zeit... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2011
- 10 A 10628/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Stabsarzt der Bundeswehr kann wegen Allergieleiden für dienstunfähig erklärt werden
Sanitätsoffizier wird gestellten Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend gerecht
Ein Stabsarzt der Bundeswehr, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 1999 als Soldat auf Zeit Sanitätsoffizier der Bundeswehr. Nach dem erfolgreichen Studium der Humanmedizin wurde er 2005 zum Stabsarzt befördert. Wegen einer seit 2005 bestehenden Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe kann der Kläger weder eine ABC-Schutzausrüstung tragen, noch Dienst im Krankenhaus leisten. Lediglich eine Verwendung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 216/10.KO/ 2 K 639/10.KO -
Für nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist eine Gesinnungsumkehr aufgrund eines Schlüsselerlebnisses oder eines längeren inneren Wandlungsprozesses notwendig
Eine bloße Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass reicht nicht aus, um aus der Bundeswehr entlassen zu werden
Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr wollte seine nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte eine entsprechende Klage ab. Es konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Kläger aus Gewissensgründen am Dienst gehindert sei.
Der Kläger war ursprünglich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und leistete Zivildienst. Anschließend studierte er Medizin und verpflichtete sich später für sechs Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Damals erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr gehindert zu sein, Dienst an der Waffe zu leiten. Der Kläger war im Kosovo und in Afghanistan eingesetzt und wurde zum Oberstabsarzt... Lesen Sie mehr
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