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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schmutzwassergebühren“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2024
- OVG 9 A 3/24 -

Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr

Schmutz­wasser­gebühren­satzung der Stadt Falkensee unwirksam

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Schmutz­wasser­gebühren­satzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2017 für unwirksam erklärt. Dabei ist er bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) nicht dem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts vom 17. Oktober 2023 (9 CN 3.22) gefolgt.

Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile für Abschreibung und Verzinsung. Bei deren Ermittlung bleibt nach § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG der "aus Beiträgen aufgebrachte" Eigenkapitalanteil außer Betracht. Insoweit findet keine Abschreibung oder Verzinsung statt, was die Gebühren senkt.Nach ständiger Rechtsprechung des OVG haben nur die tatsächlich gezahlten Beiträge gebührenmindernde Wirkung. Hieran hält das OVG fest. Soweit das BVerwG angenommen habe, schon das nach dem Satzungsrecht "angestrebte" Beitragsaufkommen wirke sich unabhängig von der tatsächlichen Zahlung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2012
- 9 A 2646/11 -

Erhebung von Schmutzwassergebühren bei nachweisbarer Wasserverwendung zur Gartenbewässerung unzulässig

Zur Gartenbewässerung verwendetes Wasser ist bei Berechnung von Schmutzwassergebühren abzuziehen

Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, sind bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen. Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die streitbefangenen Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 m³ abgezogen werden (so genannte Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet), ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

In dem zugrunde liegenden Streitfall erhob ein Bielefelder Grundstückseigentümer Klage gegen den gegen ihn erlassenen Gebührenbescheid. In diesem wurden dem Kläger Schmutzwassergebühren für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, in Rechnung gestellt.In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass bei der Berechnung... Lesen Sie mehr