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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Selbstbetroffenheit“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2024
- 5 C 14.22 -

Ausschluss einer Gleich­stellungs­beauftragten vom Beteiligungs­verfahren nach dem Bundes­gleichstellungs­gesetz bei Selbstbetroffenheit

Gleich­stellungs­beauftragte vom Beteiligungs­verfahren bei Selbstbetroffenheit ausgeschlossen

Eine Gleich­stellungs­beauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personal­angelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Gleichstellungsbeauftragte eines Jobcenters begehrt die Feststellung, sie sei in Auswahlverfahren für mehrere Stellen zu beteiligen bzw. zur Mitwirkung berufen gewesen. Der Geschäftsführer des Jobcenters, der die Auswahlverfahren durchführte, hatte stattdessen ihre Stellvertreterin einbezogen, weil die Gleichstellungsbeauftragte sich auf die Stellen selbst beworben hatte. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ebenso wie nunmehr auch im Revisionsverfahren erfolglos geblieben.Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über den Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten von der Ausübung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.06.2022
- 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21 und 1 BvR 1152/21 -

Erfolglose Verfassungs­beschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

Gesetzliche Fremdpersonalverbot in Fleischindustrie bleibt vorerst bestehen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeits­unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungs­beschwerden richten sich gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Personal als Werk­vertrags­beschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Beschwerdeführenden sehen sich in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügt zudem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Die Begründung der Verfassungs­beschwerden genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht; sie sind daher unzulässig.

Mit der Vorschrift des § 6 a Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) verbietet der Gesetzgeber Betrieben der Fleischwirtschaft seit dem 1. Januar 2021, die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung durch Selbstständige erledigen zu lassen, also mit Hilfe der bisher in weitem Umfang eingesetzten Werkvertragsunternehmen. Die... Lesen Sie mehr