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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tee“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.06.2019
- 6 U 181/18 -

"Kinderwunsch-Tee": Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein

Behauptung von Indikationen oder Wirkweisen ohne Nachweise oder weitere Erörterung nicht ausreichend

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees", darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Die entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit die klagestattgebende Entscheidung des Landgerichts Köln.

Das beklagte Lebensmittelunternehmen des zugrunde liegenden Falls vertreibt den als "Kinderwunsch-Tee" bezeichneten Kräutertee mit den Werbeaussagen, wonach der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Zyklus zu harmonisieren und so den Eisprung zu fördern. Weiter heißt es in der Bewerbung des Produkts: "Lemongras wirkt entspannend auf den Körper und baut Stress ab, so dass man sich ganz auf die Schwangerschaft einlassen kann. Zitronenverbene und Basilikum werden eine luststeigernde Wirkung nachgesagt."Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, beantragte, die Beklagte zu verurteilen, es... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 22.01.2019
- 122 C 6558/18 -

Mit heißem Teewasser überschüttet und verbrüht: Krankenhauspatient hat wegen überwiegenden Mitverschuldens keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

Patient hätte um Hilfe bitten müssen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Krankenhauspatient, der im Bett liegt und für einen Zeitraum von zehn Minuten in einem Gerät zur Massage fixiert ist, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn er in diesem Zeitraum halbliegend versucht, Tee einzugießen und sich dabei mit heißem Wasser überschüttet und verbrüht. Das Gericht verwies darauf, dass für den Patienten zumutbar und erwartbar sei, entweder die kurze Zeitspanne abzuwarten bis er sich Tee einschenke, oder entsprechend um Hilfe zu bitten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Oktober 2017 im Krankenhaus der Beklagten am Bein operiert, worauf sich ein stationärer Aufenthalt bei der Beklagten anschloss. An dem auf die Operation folgenden Tag konnte der Kläger unter Aufsicht der Physiotherapeutin mit Unterarmstützen laufen. Zudem war der Kläger ausreichend mobil, um im Bett aufrecht zu sitzen. Gegen 17... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2015
- C-195/14 -

EuGH: Verpackung darf Verbraucher nicht in die Irre führen - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten

Entscheidung des EuGH im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und der Teekanne GmbH & Co. KG.

Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist. Das Verzeichnis der Zutaten kann, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Das Unternehmen Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer". Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben "Früchtetee mit natürlichen Aromen", "Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack" und "nur natürliche Zutaten" auf. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2014
- I ZR 45/13 -

Bundesgerichtshof legt EuGH Frage zur möglichen Irreführung von Verbrauchern bei der Gestaltung von Lebens­mittel­ver­packungen vor

Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" enthält tatsächlich keine Himbeer- oder Vanille-Bestandteile

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Aufmachung eines Lebensmittels durch bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, obwohl tatsächlich eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde, solange der verwendete Austauschstoff im Zutatenverzeichnis genannt wird.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung "FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER" einen Früchtetee, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise "nur natürliche Zutaten" und "FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN" befinden. Tatsächlich enthält dieser Tee keine Bestandteile... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.05.2013
- 4 U 85/12 -

Pflegeheimbetreiber muss für Verbrennung durch heißen Tee Schadensersatz leisten

Unbeaufsichtigtes Zurücklassen von mit heißem Tee gefüllten Thermoskannen im Aufenthaltsraum stellt Pflichtverletzung des Pflegepersonals dar

Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verurteilte den Heimbetreiber, der Krankenkasse, bei der die Heimbewohnerin versichert war, die Behandlungskosten in Höhe von mehr als 85.000 Euro zu ersetzen.

Die 73 Jahre alte und pflegebedürftige Heimbewohnerin des zugrunde liegenden Streitfalls war beim Essen und Trinken auf Hilfe angewiesen und saß im Rollstuhl (Pflegestufe III). Nach dem Mittagessen wurde sie zusammen mit anderen, unter anderem auch demenzkranken Heimbewohnern unbeaufsichtigt in einem Aufenthaltsraum zurückgelassen. Das Pflegepersonal hatte zuvor heißen Tee in Thermoskannen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
- I-20 U 59/12 -

Himbeertee muss keine Himbeeren enthalten

OLG verneint Irreführung der Verbraucher aufgrund korrekter Zutatenangaben auf der Verpackung

Ein Früchtetee mit der Bezeichnung "Himbeer Vanille" muss weder Himbeeren noch Vanille und nicht einmal natürliche Aromen der beiden Früchte enthalten. Es reicht, wenn der Tee nach Himbeeren und Vanille schmeckt und die Zutaten auf der Verpackung korrekt angegeben sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Firma Teekanne auf der Verpackung des Früchtetees "Felix Himbeer Vanille Abenteuer" Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet, zudem stand auf der Verpackung der Hinweis "Nur natürliche Zutaten". Doch im Tee waren weder Himbeeren noch Vanille enthalten. Der Tee bestand hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutte.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013
- 5 A 117/12 -

"Indian Essence"-Heilkräutertee darf in Deutschland nicht verkauft werden

"Indian Essence" aufgrund fehlender Konsumerfahrungen oder wissenschaftlichen Erfahrungen bedenklich

"Indian Essence", ein nach den Angaben der Vertreiberin indianisch-schamanischer Heilkräutertee, darf in Deutschland derzeit nicht verkauft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Vertreiberin von "Indian Essence" um eine Stiftung mit Sitz in Kanada. Nach ihren Angaben hat der Tee, den kanadische Ureinwohner entwickelt hätten, in vielerlei Hinsicht heilende Wirkungen. "Indian Essence" setzt sich aus neun fein geschnittenen beziehungsweise pulverisierten Pflanzen-bestandteilen zusammen, zu denen auch die Rinde... Lesen Sie mehr