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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2015
- C-195/14 -
EuGH: Verpackung darf Verbraucher nicht in die Irre führen - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten
Entscheidung des EuGH im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und der Teekanne GmbH & Co. KG.
Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist. Das Verzeichnis der Zutaten kann, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Das Unternehmen Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer". Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von
Die deutsche Verbraucherschutzvereinigung wirft Teekanne vor, durch Angaben auf der Verpackung den
Der letztinstanzlich angerufene Bundesgerichtshof fragt den Gerichtshof, ob die Etikettierung eines Lebensmittels den
Verbraucher darf nicht irregeführt werden
In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Käufer nach dem Unionsrecht über korrekte, neutrale und objektive Informationen verfügen muss, durch die er nicht irregeführt wird, und die Etikettierung eines Lebensmittels nicht irreführend sein darf. Auch wenn angenommen werde, dass der
Der EuGH stellte klar, dass in einem solchen Fall das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein kann, einen falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen, der sich für den
Fall Teekanne geht zurück an den BGH
Das nationale Gericht (also der Bundesgerichtshof) wird daher laut EuGH bei der Prüfung der verschiedenen Elemente der Etikettierung des Tees festzustellen haben, ob ein normal informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher über das Vorhandensein von Himbeer- und Vanilleblütenzutaten oder aus diesen Zutaten gewonnenen Aromen irregeführt werden kann. Dabei werde das nationale Gericht die verwendeten Begriffe und Abbildungen sowie Platzierung, Größe, Farbe, Schriftart, Sprache, Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung des Früchtetees zu berücksichtigen haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: ra-online, Gerichtshof der Europäischen Union (pm/pt)
- Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne darf nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012
[Aktenzeichen: 38 O 74/11]) - Himbeertee muss keine Himbeeren enthalten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: I-20 U 59/12]) - Bundesgerichtshof legt EuGH Frage zur möglichen Irreführung von Verbrauchern bei der Gestaltung von Lebensmittelverpackungen vor
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: I ZR 45/13])
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Dokument-Nr. 21119
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