die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilkaskoversicherung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2023
- 10 O 227/22 -
Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall
Unfallhergang nicht glaubhaftgemacht - Teilkaskoversicherung muss nicht zahlen
Das LG Koblenz hat entscheiden, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die durch den Zusammenstoß eines Tieres mit dem Fahrzeug entstehen. Allerdings muss der Unfallhergang glaubhaft gemacht werden.
Die Klägerin ist Eigentümer eines PKW Daimler-Chrysler Modell 300 c, welches bei der Beklagten teil-kaskoversichert ist. Der Ehemann der Klägerin, der Zeuge M., befuhr am Unfalltag im Januar 2022 eine Kreisstraße die durch ein Waldstück führt. Auf nasser Fahrbahn rutschte der Zeuge mit dem von ihm geführten Fahrzeug in den Graben, wo das Fahrzeug mit einem Baumstumpf kollidierte. Durch den Aufprall entstand ein Sachschaden (wirtschaftlicher Totalschaden) in Höhe von 6.522,68 €.Die Klägerin behauptet, ihrem Ehemann sei in dem Waldstück unvermittelt ein Reh von rechts kommend vor das Auto gelaufen. Nur aufgrund eine Vollbremsung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.11.2016
- 20 U 19/16 -
Versicherungsschutz durch Teilkaskoversicherung trotz Starts des Motors nach Überschwemmung
Kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Wird ein Fahrzeug unverschuldet überschwemmt, so besteht auch dann Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung, wenn der Motor nach der Überschwemmung nochmals gestartet wird. Ein grob fahrlässiges Verhalten ist in dem versuchten Start des Motors nicht zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Kastenwagen am Pfingstmontagabend des Jahres 2014 im Bereich einer Unterführung in kürzester Zeit von Wasser umschlossen. Hintergrund dessen war ein Sturm mit Starkregen. Der Fahrer des Wagens musste verkehrsbedingt in der Unterführung halten. Da er das Fahrzeug nicht in Sicherheit bringen konnte, drang Wasser in den Motor, wodurch er beschädigt... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 08.12.2016
- 22 O 95/16 -
Versicherung muss bei berechtigten erheblichen Zweifeln an Richtigkeit eines behaupteten Autodiebstahls Schaden nicht regulieren
LG Coburg zur Beweislast beim Kfz-Diebstahl
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen, nachdem dieser den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen konnte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte Leistungen aus einer Teilkaskoversicherung für den behaupteten Diebstahl seines Pkw, Mercedes, den er etwa zwei Jahre zuvor für knapp 7.000 Euro erworben hatte. Die beklagte Versicherung verweigerte eine Regulierung des Schadens unter Hinweis auf eine Reihe von Ungereimtheiten. Der Kläger hatte im Rahmen der Schadensanzeige bei... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.01.2015
- 20 U 233/14 -
Kein Versicherungsschutz durch Teilkaskoversicherung bei Nässeschäden aufgrund durch Regensturm auf Fahrzeugoberfläche angesammelten Wassers
Kein Vorliegen einer versicherten Überschwemmung oder eines versicherten Sturmschadens
Dringt Wasser in ein Fahrzeug, weil sich aufgrund eines Regensturms Wasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelt, das nicht abfließen kann, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt weder eine versicherte Überschwemmung noch ein versicherter Sturmschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Fahrzeughalterin aufgrund Nässeschäden an ihrem Pkw ihre Teilkaskoversicherung. Zu den Schäden kam es, weil sich sturmbedingt Regenwasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelte und aufgrund unzureichender Abflussmöglichkeiten in das Fahrzeug drang. Das Wasser verursachte im Fahrzeuginnern einen elektrischen Defekt. Die Fahrzeughalterin meinte,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.01.2015
- 7 C 323/14 -
Kein Schutz durch Teilkaskoversicherung für Fahrzeugschäden durch herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm
Sturm nicht einzige oder letzte Ursache für Kfz-Schaden
Eine Teilkaskoversicherung deckt nicht die Fahrzeugschäden ab, die durch einen herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm entstehen. In diesem Fall ist der Sturm nicht die einzige oder letzte Ursache für den Kfz-Schaden und es fehlt somit an der unmittelbaren Einwirkung des Sturms auf das Fahrzeug. Eine von Naturgewalten begründete Mitursächlichkeit wird nur durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein geparktes Fahrzeug im Juli 2014 von einem herabfallenden großen Ast beschädigt. Der Fahrzeugbesitzer begründete das Schadensereignis damit, dass aufgrund des am Vortag herrschenden Sturms "Michaela" der Ast abgebrochen bzw. abgerissen worden sei, sich anschließend im Baum verfangen habe und sodann einen Tag später auf sein Fahrzeug gestürzt sei.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015
- 9 S 204/14 -
Teilkaskoversicherung muss für Überschwemmungsschaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen
Kein Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund Ausweichbewegung
Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Überschwemmungsschaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 befuhr der Fahrer eines Pkw die Autobahn 40. Aufgrund des herrschenden Starkregens bildete sich auf einem Teil der A 40 über die gesamte Fahrbahnbreite eine tiefe Wasserfläche. Der Autofahrer erkannte zwar die Wasserfläche, fuhr aber dennoch hinein. Dadurch kam es zu einem Wassereintritt in den Motorraum und im Bereich der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2014
- 271 C 4878/14 -
Gebrochene Heckscheibe am Cabrio: Versicherung muss "Verschleißreparaturen" nicht erstatten
In Cabrio-Stoffdächer eingebaute Kunststoffscheiben unterliegen zwangsläufig besonderer Beanspruchung
Die Kunststoffscheibe im Heck eines Cabrios ist zwar grundsätzlich von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mitversichert. Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stammt aus München und besitzt ein Mercedes Benz Cabrio Typ SL 280, das am 10. Dezember 1997 erstmals zugelassen wurde. Es ist teilkaskoversichert bei einer Versicherung mit Sitz in Hannover.Anfang 2012 machte der Kläger bei der Versicherung einen Glasbruchschaden geltend. Er hat das Hardtop seines eingewinterten Fahrzeugs... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.1996
- IV ZR 321/95 -
Unfallschäden wegen Ausweichen vor einem Hasen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes
Ausweichen vor einem Hasen ist nicht geboten
Erleidet ein Fahrzeug ein Totalschaden, weil der Fahrer einem Hasen ausweichen wollte, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes. Denn das Ausweichen vor einem Hasen ist nicht geboten im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 1 VVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein teilkaskoversicherter PKW einen Totalschaden, weil die Fahrerin versuchte einen die Straße überquerenden Hasen auszuweichen. Der Unfall ereignete sich im September 1993 gegen 4.50 Uhr auf einer Bundesstraße. Die Autofahrerin fuhr mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h als der Hase auftauchte. Sie lenkte ihr Fahrzeug nach links, kam dabei von der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 19.05.2006
- 10 U 1415/05 -
Wildunfall: Vollbremsung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes dient neben dem Schutz des eigenen Lebens auch der Vermeidung von Fahrzeugschäden
Anspruch auf Versicherungsleistung unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes
Wer zur Vermeidung eines Zusammenpralls mit einem Wild eine Vollbremsung tätigt, will dadurch nicht nur sein eigenes Lebens schützen, sondern auch Beschädigungen am Fahrzeug verhindern. Daher besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes (§§ 82, 83 VVG). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Versicherungsnehmer Leistungen von seiner Teilkaskoversicherung wegen eines behaupteten Wildunfalls mit seinem Motorrad. Er gab an, im August 2004 auf einer Landstraße mit einem Reh zusammengestoßen zu sein. Dabei sei das Motorrad beschädigt und er verletzt worden. Ein hinter ihm fahrender Motorradfahrer gab jedoch an, dass der Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.11.2010
- IV ZR 248/08 -
BGH: Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei mutwilligen Zerstörungen durch frustrierten Dieb
Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, nicht aber durch mutwillige Sachbeschädigung ab
Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherungen decken nicht Schäden aufgrund mut- oder böswilligen Verhaltens Dritter ab. Dies folgt aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Danach sind lediglich Diebstahlsschäden vom Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung umfasst. Nur die Vollkaskoversicherung erkennt "darüber hinaus" durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursachte Schäden ausdrücklich als ersatzfähig an.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung unter Verweis auf die zwischen Fahrzeughalter und seiner Teilkaskoversicherung vereinbarten AKB. Der darin enthaltenen Formulierung "durch Entwendung" sei bei sinn- und zweckgerichteter Auslegung zu entnehmen, dass es nicht um einen Schaden gehen dürfe, der lediglich anlässlich einer versuchten Entwendung entstanden sei. Vielmehr müsse... Lesen Sie mehr