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Landgericht Coburg, Urteil vom 08.12.2016
- 22 O 95/16 -
Versicherung muss bei berechtigten erheblichen Zweifeln an Richtigkeit eines behaupteten Autodiebstahls Schaden nicht regulieren
LG Coburg zur Beweislast beim Kfz-Diebstahl
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen, nachdem dieser den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen konnte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte Leistungen aus einer
Gericht hat Zweifel an Redlichkeit des Versicherungsnehmers
Nach Vernehmung der Zeugen des Klägers wies das Landgericht Coburg die Klage ab. Eine für den Versicherungsnehmer eigentlich geltende Beweiserleichterung hinsichtlich des behaupteten Diebstahls kam hier ausnahmsweise nicht zur Anwendung, weil das Gericht aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers hatte. Der Kläger hätte deshalb den vollständigen Beweis für den behaupteten
Versicherungsnehmer muss bei berechtigten Zweifeln der Versicherung Vollbeweises für behaupteten Diebstahl erfüllen
Die Frage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2017
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Ohne Entwendung von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeugs sprechen Einbruchsspuren nicht für den Versuch eines Autodiebstahls
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.07.2014
[Aktenzeichen: 9 U 57/13]) - Teilkaskoversicherung muss bei erheblicher Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls nicht zahlen
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 15.10.2010
[Aktenzeichen: 1 U 89/10])
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Dokument-Nr. 25054
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