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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telefonseelsorge“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2012
- 10 AZR 499/11 -
Erfolglose Kündigungsschutzklage: Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis
Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz
Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Beklagte Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten, in denen ein hauptamtlicher und rund fünfzig ehrenamtliche Mitarbeiter den Seelsorgedienst verrichten. Nach der Dienstordnung für die ehrenamtlichen Kräfte wird deren regelmäßige Beteiligung erwartet. Jeweils im Vormonat legt der Beklagte Dienstpläne für den Folgemonat aus, in die sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter eintragen. Die Klägerin war auf der Grundlage von schriftlichen „Beauftragungen“ seit dem 26. April 2002 als ehrenamtliche Telefonseelsorgerin unentgeltlich im Umfang von zehn Stunden im Monat für den Beklagten... Lesen Sie mehr
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