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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2012
- 10 AZR 499/11 -
Erfolglose Kündigungsschutzklage: Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis
Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz
Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Beklagte Träger einer örtlichen
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften finden bei Ehrenämtern keine Gültigkeit
Die von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht - wie schon in den Vorinstanzen - erfolglos. Zwischen den Parteien bestand kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 103 MDR 2013, 103
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Dokument-Nr. 14080
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