die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlungsbegriff“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -
„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung
Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund
Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten - so solle laut Veranstalter für die Anerkennung elektronischer Musikkultur als immaterielles Kulturerbe der UNESCO, für die Gleichstellung mit anderen Kulturformen, für einen gesetzlichen Feiertag für die elektronische Musik- und Tanzkultur in NRW am 16. Juli und für bundeseinheitliche... Lesen Sie mehr