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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Chemnitz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021
- 7 L 393/21 -

"HÄNGT DIE GRÜNEN"-Plakate dürfen mit mindestens 100 m Abstand bleiben

Eilantrag der Partei "DER DRITTE WEG" unter Maßgabe erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einem Eilantrag der Partei "DER DRITTE WEG", mit dem sie sich gegen die Beseitigungs­anordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen sind.

Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei "DER DRITTE WEG" mit dem Aufdruck "HÄNGT DIE GRÜNEN" und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." bis spätestens drei Tage nach Zustellung zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es - ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 30.12.2020
- 4 L 693/20 -

Verwaltungsgericht bestätigt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot in Chemnitz

Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen in Chemnitz rechtmäßig

Das VG Chemnitz hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 28.12.2020, mit der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern (ausgenommen Feuerwerkskörper der Kategorie F1) für den Zeitraum vom 31.12.2020, 0.00 Uhr bis 01.01.2021, 24.00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen untersagt wurde, rechtmäßig ist.

Der Antragsteller hat gegen die Allgemeinverfügung bei der Stadt Chemnitz Widerspruch eingelegt und begehrte vom VG Chemnitz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, also die Außervollzugsetzung des Verbots. Er trägt vor, dass er noch Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr habe und diese zum Jahreswechsel zünden wolle. Die Maßnahme der Stadt Chemnitz sei nicht geeignet,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil vom 11.05.2017
- 7 K 3769/16.A und 7 K 2874/16.A -

Kein subsidiärer Schutz für Asylbewerber aus Libyen

Permanente Gefahren für gesamt Bevölkerung stellen keine individuelle Bedrohung für Einzelpersonen dar

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden, dass ein Ausländer, soweit er nicht bereits als Asylberechtigter beziehungsweise Flüchtling im Sinne des § 3 AsylG anzuerkennen ist, subsidiär schutzberechtigt ist, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorbringen kann, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt dabei eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Unabhängig von der Frage, inwieweit in Libyen noch flächendeckend ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt anzunehmen ist, ging das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung davon aus, dass für Zivilpersonen ohne das Hinzutreten besonderer persönlicher gefahrerhöhender Gründe zumindest für den Großraum Tripolis derzeit keine ernsthafte und individuelle Bedrohung des Lebens oder der... Lesen Sie mehr