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Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021
- 7 L 393/21 -
"HÄNGT DIE GRÜNEN"-Plakate dürfen mit mindestens 100 m Abstand bleiben
Eilantrag der Partei "DER DRITTE WEG" unter Maßgabe erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einem Eilantrag der Partei "DER DRITTE WEG", mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahlplakaten der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen sind.
Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die
Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts führt zu der Entscheidung über die räumliche Trennung der Wahlplakate
Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es - ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung - derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Chemnitz, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 30813
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