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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verzugsschaden“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2022
- 21 U 156/21 -
Coronabedingte Erschwernisse können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen
Darlegung der Verzögerungen und Auswirkungen auf Bauvorhaben erforderlich
Erschwernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen. Dies setzt aber voraus, dass die zur Verzögerung führenden Umstände und dadurch bedingten Auswirkungen auf den Bauprozess konkret benannt werden können (sog. bauablaufbezogene Darstellung). Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 wurde eine Bauträgerin vor dem Landgericht Berlin auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 60.000 € in Anspruch genommen. Ihr wurde vorgeworfen schuldhaft mit der Herstellung einer Wohnung in Verzug geraten zu sein. Die Bauträgerin meinte, die verspätete Fertigstellung könne ihr zumindest teilweise nicht angelastet werden. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der haben zwischen März und Juli 2020 Arbeiter aus diversen Ländern nicht nach Deutschland kommen können. Zudem haben zahlreiche Baumaterialen nicht zeitgerecht geliefert werden können. Das Landgericht hielt den Vortrag für unerheblich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 28.04.2022
- 421 C 301/22 -
10-Tages-Frist für Zahlung einer Rechnung: Klausel in Telekommunikationsvertrag begründet keinen Verzug ohne Mahnung
Klausel ist Fälligkeitsregelung oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB
Eine Klausel in einem Telekommunikationsvertrag, wonach Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung. Die Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Kassel im Jahr 2022 Streit über die Zahlung von Entgelten aus einem Telekommunikationsvertrag. In diesem Zusammenhang machte die Klägerin auch Verzugsschäden geltend. Sie meinte, der Beklagte sei in Verzug, da er entgegen einer Klausel im Telekommunikationsvertrag, die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen gezahlt hatte.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2018
- 2-01 S 10/17 -
Auftraggeber steht kein Verdienstausfall gegen Bauunternehmer wegen bloßer Anwesenheit bei Bauausführung in Privatwohnung zu
Überwachung des Bauunternehmers begründet grundsätzlich keinen Kostenerstattungsanspruch
Ist der Auftraggeber bei der Bauausführung in der Privatwohnung bloß anwesend, so kann er von dem Bauunternehmer keinen Verdienstausfall verlangen. Die Überwachung des Bauunternehmers begründet grundsätzlich keinen Kostenerstattungsanspruch. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte in einer Privatwohnung ein Kamin eingebaut werden. Da die Arbeiten länger als geplant andauerten, war der Auftraggeber vor Ort, um die Arbeiten zu beaufsichtigen. Für diese Zeit verlangte er vom Bauunternehmer als Schadensersatz Verdienstausfall. Da sich der Bauunternehmer weigerte, Schadensersatz zu leisten, erhob der Auftraggeber Klage. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 205/17 -
BAG: Rückzahlung von Leistungen des Jobcenters bei verspäteter Lohnzahlung stellt keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar
Keine Freistellung von Rückzahlungspflicht unter Gesichtspunkt des Verzugsschadens
Bekommt ein Arbeitnehmer wegen einer verspäteten Lohnzahlung zunächst Leistungen vom Jobcenter, so stellt die Rückzahlungspflicht der Leistung bei Auszahlung des Lohns keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar. Eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens kommt nicht in Betracht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sein Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 nicht auszahlte, beantragte ein Arbeitnehmer beim Jobcenter Leistungen. Diese bekam er auch bewilligt. Nachdem aber der Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 auszahlte, verlangte das Jobcenter wegen des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit die Leistung in Höhe von ca. 535 Euro zurück. Der Arbeitnehmer beanspruchte... Lesen Sie mehr
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