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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 205/17 -
BAG: Rückzahlung von Leistungen des Jobcenters bei verspäteter Lohnzahlung stellt keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar
Keine Freistellung von Rückzahlungspflicht unter Gesichtspunkt des Verzugsschadens
Bekommt ein Arbeitnehmer wegen einer verspäteten Lohnzahlung zunächst Leistungen vom Jobcenter, so stellt die Rückzahlungspflicht der Leistung bei Auszahlung des Lohns keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar. Eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens kommt nicht in Betracht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sein Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 nicht auszahlte, beantragte ein Arbeitnehmer beim
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben Klage statt
Sowohl das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gaben der Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision des Arbeitgebers.
Bundesarbeitsgericht verneint Anspruch auf Freistellung
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Arbeitgebers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Dem Arbeitnehmer stehe kein Anspruch auf Freistellung der Erstattungsforderung des Jobcenters zu. Ist der Arbeitgeber mit der
Kreditzinsen oder höhere Steuerbelastung stellen Verzugsschaden dar
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 02.12.2014
[Aktenzeichen: 6 Ca 80/14] - Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.03.2017
[Aktenzeichen: 3 Sa 475/14]
Jahrgang: 2018, Seite: 1331 BB 2018, 1331 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 2302 BB 2018, 2302 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2018, Seite: 1415 DB 2018, 1415 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 2222 NJW 2018, 2222 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 784 NZA 2018, 784
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Dokument-Nr. 27334
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