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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollsperrung“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2024
- 4 ME 136/24 -
Vollsperrung der Autobahn für Abseilen von Autobahnbrücke wird auf eine halbe Stunde beschränkt
OVG Lüneburg hält Vollsperrung allerdings nicht für erforderlich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde der Stadt Achim die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade geändert und die vom Verwaltungsgericht angeordnete Vollsperrung der Bundesautobahn 27 zwischen dem Bremer Kreuz und der Anschlussstelle Achim-Nord am 28. August 2024 von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Durchführung der von der Antragstellerin angezeigten Versammlung auf die Zeit von 12:30 bis 13.00 Uhr beschränkt, wie es von der Stadt Achim im Beschwerdeverfahren beantragt worden war.
Die Antragstellerin hatte die Durchführung einer Versammlung am 28. August 2024 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr angezeigt, bei der eine Brücke über die A 27 in unmittelbarer Nähe zum Bremer Kreuz bei laufendem Autobahnverkehr in der Weise genutzt werden sollte, dass unter Übersteigung des Brückengeländers Transparente bzw. Plakate am Brückengeländer angebracht werden und sich vom Brückengeländer aus Kletterer abseilen sollten, die Plakate an den unteren Ecken über dem Verkehr schwebend festhalten. Mit Bescheid vom 27. August 2024 hat die Stadt Achim Auflagen für die Durchführung der Versammlung auf der Autobahnbrücke erlassen, welche die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2021
- 5 B 158/21 -
Auch keine Fahrrad-Demo auf der A 2
Auflagen des Landkreise Helmstedt voraussichtlich rechtmäßig
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Keine A 39 - kein Gewerbegebiet Scheppau - Verkehrswende jetzt" darf nicht auf der geplanten Route über die Bundesautobahn 2 und weiter auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse durchgeführt werden. Die dahin gehende Auflage des Landkreises Helmstedt ist voraussichtlich - also nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Gestern hatte das Gericht bereits den Eilantrag eines anderen Veranstalters abgelehnt, der gegen die Auflage des Landkreises Gifhorn gerichtet war, dass die Fahrrad-Demo nicht auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Weyhausen stattfinden dürfe.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Demonstration soll am Schlossplatz in Braunschweig beginnen. Der Demonstrationszug soll sich dann unter anderem über die A 2 und die A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse und danach bis zur Wolfsburger City-Galerie bewegen, wo er sich mit der Fahrrad-Demonstration aus Wolfsburg vereinigen soll; von dort aus war eine gemeinsame... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2017
- 12 ME 249/16 -
Anfechtbarkeit eines Verkehrszeichens setzt dessen Bekanntgabe durch Aufstellung voraus
Bloße Anordnung zur Aufstellung eines Verkehrszeichens stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar
Ordnet die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens an, liegt darin noch kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Vielmehr ist die Bekanntgabe des Verkehrszeichens durch Aufstellung für eine Anfechtbarkeit erforderlich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Straßenverkehrsbehörde im September 2016 die Vollsperrung einer Brücke aus den 70er Jahren an. Hintergrund dessen war die mangelnde Tragfähigkeit der Brücke. Da über die Brücke ein erheblicher Teil des Anlieferungsverkehrs für einen Rangierbahnhof vorgenommen wurde, klagte die Eigentümerin des Bahnhofs gegen die geplante Vollsperrung der Brücke.... Lesen Sie mehr
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