die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „weiterfressender Mangel“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.1983
- VI ZR 310/79 -
BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache
Kein deliktischer Schadenersatz bei Deckung von Schaden und aufgrund Mangelhaftigkeit begründeter Unwert der Sache
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Kauf eines PKW im Februar 1976 bemerkte der Käufer, dass der Gaszug nicht einwandfrei funktionierte. So bewegte sich das Gaspedal nach der Betätigung nicht immer in die Ausgangstellung zurück. Dies führte in zwei Fällen dazu, dass das Fahrzeug trotz Wegnahme des Fußes vom Gaspedal weiter beschleunigte. Dies führte zu einem Sachschaden am Fahrzeug. Diesen Schaden machte der Käufer gegen den Autohersteller geltend. Die Vorinstanzen wiesen die Klage auf Zahlung von Schadenersatz jedoch ab, da ihrer Ansicht nach der deliktischer Schadenersatzanspruch wegen Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.11.1976
- VIII ZR 137/75 -
"Schwimmerschalter-Fall": Ersatz des Schadens aus "weiterfressenden" Mangel aus unerlaubter Handlung möglich
Kein Ausschluss aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen
Entsteht ein Schaden dadurch, dass ein anfänglich bestehender Mangel sich durch "Weiterfressen" ausbreitet, so ist ein Ersatz aufgrund deliktischer Ansprüche möglich. Bestehende Vertragsbeziehungen schließen diese Ansprüche nicht aus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte die Beklagte Reinigungs- und Entfettungsanlagen her. Der Reinigungsprozess beruhte auf das Erhitzen und Verdampfen von Perchloräthylen. Ein mit einem Stromabschalter verbundener Schwimmer sollte dabei verhindern, dass die mit dieser Flüssigkeit bedeckten Heizdrähte durch das Verdampfen freigelegt werden und überhitzen. Der Schwimmschalter versagte... Lesen Sie mehr