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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 07.11.2023
- 5 K 75/23.NW -
Pressevertreter hat Anspruch auf Einsicht in Ermittlungsakten zum Mord an der Familie von Robert Einstein
Schutzwürdige private Interessen stehen Einsichtnahme nicht entgegen
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ist dazu verpflichtet, einem Pressevertreter Einsicht in die Ermittlungsakte zu den Umständen der Ermordung der Familie von Robert Einstein während des Zweiten Weltkriegs durch deutsche Soldaten zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Morde an der Ehefrau und den beiden Töchtern von Robert Einstein, einem Cousin von Albert Einstein, im August 1944 in der Nähe von Florenz waren Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), das sich gegen einen ehemaligen Hauptmann und weitere Angehörige einer bestimmten Wehrmachtseinheit richtete. Das Verfahren wurde Anfang 2014 mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten bestehe. Nach Vorlage eines Presseausweises der "British Association of Journalists" durch den britischen Journalisten und Schriftsteller Thomas Harding (Kläger) erklärte die Staatsanwaltschaft,... Lesen Sie mehr