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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2022
- 2 K 6029/20 -
Keine Kostenerstattung durch freie Heilfürsorge für Permanent-Make-Up zur Wiederherstellung von Augenbrauen und Wimpernkranz
Keine Beeinträchtigung der Polizeidienstfähigkeit durch fehlende Augenbrauen und Wimpern
Eine Polizisten hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Permanent-Make-Up zur Wiederherstellung der Augenbrauen und des Wimpernkranzes durch die freie Heilfürsorge. Durch fehlende Augenbrauen und Wimpern wird nicht die Dienstfähigkeit einer Polizistin beeinträchtigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Polizeibeamtin wuchsen aufgrund einer Erkrankung keine Augenbrauen und Wimpern. Im Oktober 2019 beantragte sie daher die Kostenübernahme für ein Permanent-Make-Up-Behandlung. Die Polizistin gab zur Begründung an, dass ihre Dienstfähigkeit wegen der fehlenden bzw. verwischten geschminkten Augenbrauen eingeschränkt sei. Ein Gegenüber wehrte dies als Schwachstelle. Nachdem das Land ihren Antrag zurückwies, erhob die Polizisten Klage.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen die Polizisten. Ihr stehe kein Anspruch auf Kostenübernahme... Lesen Sie mehr
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