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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2022
- 2 K 6029/20 -
Keine Kostenerstattung durch freie Heilfürsorge für Permanent-Make-Up zur Wiederherstellung von Augenbrauen und Wimpernkranz
Keine Beeinträchtigung der Polizeidienstfähigkeit durch fehlende Augenbrauen und Wimpern
Eine Polizisten hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Permanent-Make-Up zur Wiederherstellung der Augenbrauen und des Wimpernkranzes durch die freie Heilfürsorge. Durch fehlende Augenbrauen und Wimpern wird nicht die Dienstfähigkeit einer Polizistin beeinträchtigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer in Nordrhein-Westfalen beschäftigten
Kein Anspruch auf Kostenübernahme der Permanent-Make-Up-Behandlung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen die Polizisten. Ihr stehe kein Anspruch auf
Keine Beeinträchtigung der Polizeidienstfähigkeit durch fehlende Augenbrauen und Wimpern
Zudem hielt das Verwaltungsgericht die Rekonstruktion der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32265
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