die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „zeitlich begrenzte Verkaufsaktion“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2011
- 15 O 663/10 -
Zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Groupon-Gutscheinen ist rechtmäßig
Verbraucher werden nicht unangemessen benachteiligt
Bleibt die Gültigkeit von Groupon-Gutscheinen hinter der gesetzlichen Verjährungsfrist zurück, so besteht darin keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Die Pflicht, Leistungen zu besonders günstigen Konditionen anzubieten, müssen Unternehmen begrenzen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen ein Unternehmen, das so genannte Groupon-Gutscheine verkaufte, mit denen die Kunden Leistungen von Unternehmen zu vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen konnten. Die Gültigkeit dieser Gutscheine war jedoch begrenzt, worin der Verein eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers sah und Klage gegen diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens enthaltene Regelung einlegte.Das beklagte Unternehmen Vertrieb über eine Internet-Präsenz regional unterschiedliche und täglich wechselnde Gutscheine für die Inanspruchnahme der Leistungen von mit ihr kooperierenden... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.03.2012
- 91 O 27/11 -
"Cyber Monday": Landgericht Berlin untersagt Lockwerbung von Amazon
Schnäppchen bereits Sekunden nach Verkaufsstart "ausverkauft"
Der Internethändler Amazon darf mit Tiefstpreisen auf seiner deutschen Webseite nur dann werben, wenn die für einen Zeitraum von zwei Stunden angebotenen Produkte mindestens eine halbe Stunde vorrätig sind. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Internethändler Amazon seine Werbeaktion bereits Wochen vorher angekündigt und Kunden über die zum Kauf angebotenen Produkte abstimmen lassen. Am „Cyber Monday im November 2010“ war es dann so weit: Der Onlinehändler bot im Zwei-Stunden-Rhythmus jeweils fünf Produkte zu drastisch reduzierten Preisen an. Doch statt der Spielkonsole oder der elektrischen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011
- 4 K 2211/10 , 4 K 2737/10 -
VG Karlsruhe: Beschränkung der Außengastronomie in Heidelberger Altstadt rechtmäßig
Außengastronomie nur mit Sondernutzungserlaubnis
Die Untersagungsverfügung gegenüber zweier Gaststätten bezüglich der Außenbewirtschaftung in der Heidelberg Altstadt sind zu Recht erlassen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall betreiben zwei Gastwirte in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung. Die Kläger wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 16.04.2010
- 7 O 373/04 -
Supermarktangebote: Ware muss mindestens zwei Tage vorrätig sein
Supermarkt muss bei schnellem Ausverkauf außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Nachfrage nachweisen können
Bietet ein Supermarkt besondere Aktionsware in einem Geschäft unter Angabe eines Gültigkeitsdatums an, muss die Ware in den Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig gehalten werden. Ist das nicht gewährleistet, muss schon in der Werbung deutlich darauf hingewiesen werden. Dies entschied das Landgericht Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde dem Konzern durch die Verbraucherzentrale vorgeworfen, dass mehrere zuvor in der Werbung angekündigte Artikel schon am frühen Vormittag des Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren. Das Luftbett "Double DeLuxe" für 29,95 Euro beispielsweise war schon fünf Minuten nach Öffnung der Filiale ausverkauft. Ein Handy für 24,95 Euro bekamen nicht einmal... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.06.2005
- 2 U 7/05 -
Lockvogelangebote: Discounter muss "Schnäppchenangebote" mindestens für zwei Tage vorrätig halten
Ausreichende Menge muss vorhanden sein
Ein Discounter (hier Lidl) muss sog. Schnäppchenangebote, die groß beworben werden, mindestens zwei Tage im Supermarkt vorrätig halten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor.
Das Gericht gab damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs statt und verbot Lidl einen PC-Bildschirm und eine Funk-Tastatur auffällig zu bewerben, wenn diese Produkte nicht in ausreichender Menge in den Läden vorhanden seien.Im Fall hatte Lidl in einer regionalen Tageszeitung ganzseitig die Produkte als Aktionsware beworben. Am Erscheinungstag... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2002
- 20 U 130/01 -
Branchenfremde „Aktionsware“ in Lebensmittelketten muss zum Verkaufsbeginn in ausreichender Menge zur Verfügung stehen
Aktionsware muss drei Tage verfügbar sein
Die Beklagte gehört zu einer Unternehmensgruppe, die verschiedene Lebensmittelketten betreibt. Sie hat sich wie andere Lebensmittelfilialisten darauf verlegt, als sogenannte „Aktionsware“ auch branchenfremde Artikel zu verkaufen, die etwa aus den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Unterhaltungselektronik, Bücher, CD’s, Computer und Zubehör stammen.
Im Juli und Oktober 2000 bewarb die Beklagte als „Aktionsware“ u.a. einen Computer-Monitor, einen Dampfbügelautomaten und eine Katzenfutterstation; die Werbung enthielt den Zusatz:„Die Artikel, die unter der Bezeichnung „Aktion“ angeboten werden, sind nur vorübergehend im Verkauf. Sollten diese Artikel trotz sorgfältig geplanter Angebotsmengen allzu schnell ausverkauft... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.06.1995
- 3 U 200/95 -
Händler muss angepriesene Sonderangebote während der Verkaufsaktion in ausreichender Menge bereithalten
Andernfalls unlauterer Wettbewerb - Verbot der irreführenden Werbung
Wirbt ein Händler mit attraktiven Sonderangeboten, dann muß er die angepriesenen Waren in ausreichender Menge bereithalten. Hierzu gehört auch, daß er den Warenbestand während der Verkaufsaktion laufend überwacht und notfalls ergänzt. Hält sich der Händler nicht daran, können ihn Konkurrenten, Verbraucherschutzverbände oder andere dafür zuständige Stellen auf Unterlassung seiner irreführenden Werbung verklagen.Weil es diese Grundsätze nicht genügend beachtet hatte, handelte sich ein bundesweit verbreitetes Unternehmen eine Rüge des Oberlandesgerichts Nürnberg ein: Wegen unlauteren Wettbewerbs wurde der Firma gerichtlich verboten, künftig noch einmal eine ähnliche Werbeaktion zu starten, ohne für einen ausreichenden Warenvorrat zu sorgen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht den Verantwortlichen des Unternehmens nun ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM, im schlimmsten Fall sogar eine mehrmonatige Ordnungshaft.
Auslöser des Rechtsstreits war ein zweiwöchiger „Jubiläums-Verkauf". Im Zuge ihrer Sonderaktion warb die Beklagte in Hauswurfsendungen für eine Autofocus-Kamera zum „Jubel-Preis" von 175 DM. Um die besondere Attraktivität des Angebots zu unterstreichen, stellte sie ihrem eigenen Preis die „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" gegenüber. Diese war mit 349 DM fast doppelt so... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 05.03.2003
- 3 U 196/02 -
Aktionspreise im Einzelhandel müssen mindestens so lange gelten, wie im Werbeprospekt angegeben
Elektronik-Großmarkt wegen irreführender Werbung verurteilt!
In Werbeprospekten angekündigte Aktionspreise im Einzelhandel müssen mindestens für den darin angegebenen Zeitraum gelten. Werden die Preise während dieses Zeitraums erhöht, werden Verbraucher in die Irre geführt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Im Januar 2002 warb der beklagte Elektronikmarkt, Filiale eines deutschlandweiten Elektronikkonzerns, in Coburg und Umgebung mit einem der örtlichen Tagespresse beigelegten Verkaufsprospekt. In diesem Prospekt waren diverse Computerartikel wie HP-Drucker, Sony-Playstation, Compac-Rechner sowie Elektronikartikel von Samsung und Eumex mit besonders günstigen Preisen ausgezeichnet und... Lesen Sie mehr