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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuvielarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2022
- 2 C 24.21 -
Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu qualifizierenden Pausenzeiten
"Pausen in Bereithaltung" können Arbeitszeit sein
Ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich, soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in "Bereithaltung" als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, ein Bundespolizist, beansprucht die Anrechnung von ihm im Jahr 2013 gewährten Pausenzeiten in "Bereithaltung" auf die Arbeitszeit im Umfang von (ursprünglich) 1020 Minuten. Die einzelne Pause belief sich auf jeweils 30 bis 45 Minuten.Die Vorinstanzen verurteilten die Beklagte, dem Kläger bezogen auf verschiedene Arbeitstage ab August 2013 Pausenzeiten im Umfang von insgesamt 510 Minuten auf die Arbeitszeit anzurechnen, weil in diesen Zeitenabschnitten der Charakter von Arbeitszeit überwogen habe. Im Übrigen sind Klage und Berufung ohne Erfolg geblieben. Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2020
- 1 A 2217/18 -
Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeitszeitgutschriftanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit
An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar
Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 erging gegen eine Zollbeamtin die schriftliche Weisung, wonach sie sich während ihrer planmäßigen Dienstzeit einsatzbereit in Dienstkleidung an der Dienststelle aufzuhalten habe. Auf ihre Nachfrage, wie der Ablauf sei, antwortete ihr Vorgesetzter mündlich: "Dann kommst du halt eine Viertelstunde früher". Die Zollbeamtin sah... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11.03.2020
- 5 LB 48/18 -
Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für Einsatz stellt auszugleichenden Bereitschaftsdienst dar
Faktische Beschränkung auf privaten Bereich aufgrund Verbots der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs
Die Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für den Einsatz stellt ein auszugleichender Bereitschaftsdienst dar, wenn der Beamte mit einem Dienstfahrzeug in einer bestimmten Zeit den Einsatzort erreichen muss und das Dienstfahrzeug nicht zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Denn in diesem Fall ist der Aufenthaltsort des Beamten auf den privaten Bereich beschränkt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein niedersächsischer Kriminalbeamter der Mordkommission musste im Zeitraum von März 2016 bis März 2017 neben seinem normalen Dienst noch einen zusätzlichen Dienst (sog. FK 1-Dienst) ableisten. Der zusätzliche Dienst war wochentags in der Zeit von 16 Uhr bis 7.30 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:30... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.07.2017
- BVerwG 2 C 31.16 bis BVerwG 2 C 44.16 -
Kommunale Feuerwehrbeamte des Landes Brandenburg haben Anspruch auf Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit
Finanzieller Ausgleich richtet sich nach den vom Beamten konkret geleisteten Dienststunden
Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn - den beklagten Städten - Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen der Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht über Ausgleichsansprüche von kommunalen Feuerwehrbeamten im Land Brandenburg im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 zu entscheiden. Während dieser Zeit verrichteten die Beamten auf eigenen Antrag Schichtdienst mit bis zu 56 Wochenstunden. Im Jahr 2010 und später machten sie geltend, die Dienstzeit, die über... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2013
- VG 5 K 368.12 u.a. -
Weitere Entschädigung für Berliner Feuerwehrbeamte neben Zulage nach dem 20-Euro-Gesetz
Feuerwehrbeamte haben nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch auf Freizeitausgleich oder Geldentschädigung
Die Gewährung einer Zulage nach dem sog. 20-Euro-Gesetz schließt eine weitergehende Entschädigung für Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land Berlin Feuerwehrbeamten auf Antrag eine Zulage gewährt, wenn sie nach dem regelmäßigen Dienstplan mehr als 48 Stunden wöchentlich Arbeitszeit abzuleisten hatten. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 55 Stunden wurden 20 Euro je geleisteter Dienstschicht gezahlt. Das zugrundeliegende Landesgesetz war verabschiedet worden,... Lesen Sie mehr
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