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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 30.03.2017
- 205 C 85/16 -
Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung aufgrund Notlandung des Vorflugs wegen plötzlichen Brands einer Powerbank
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil der Vorflug wegen einer plötzlich in Brand geratenen Powerbank eines Fluggastes notlanden musste, kann sich die Fluggesellschaft erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2015 erreichte ein Flug von Las Palmas den Zielort Düsseldorf mit einer Verspätung von mehr als sechs Stunden. Hintergrund dessen war, dass auf den unmittelbaren Vorflug der eingeplanten Maschine eine
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Ankunftsverspätung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung nach Art. 7 VO zu. Denn die
Plötzlicher Brand eines Ersatz-Handy-Akkus stellt außergewöhnlichen Umstand dar
Bei dem
Keine Zurechnung aufgrund Anweisung der Mitnahme von Handyakkus in Handgepäck
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/RRa 2017, 194/rb)
- FluggastVO: Flugverspätung aufgrund von Caterer verursachten Brands stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.05.2014
[Aktenzeichen: 142 C 600/13]) - BGH: Außergewöhnliche Umstände beim Vorflug können zum Ausschluss von Entschädigungszahlungen führen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2021
[Aktenzeichen: X ZR 11/20])
Jahrgang: 2017, Seite: 194 RRa 2017, 194
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Dokument-Nr. 24824
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