Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Brühl, Urteil vom 03.04.2020
- 23 C 182/18 -
Mietminderung wegen Doppelvermietung des Kellerraums
Anspruch des Mieters auf Auskunft über Dauer der Doppelvermietung
Wird der Kellerraum eines Wohnungsmieters doppelt vermietet, so besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mietminderung. Zudem kann der Mieter nach § 242 BGB vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ab welchem Zeitpunkt die Doppelvermietung erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 stellte der Mieter einer Wohnung fest, dass das Schloss seines vom Mietvertrag umfassten Kellerraums ausgetauscht worden war und nicht mehr seine Gegenstände im Kellerraum standen. Der Mieter hatte den Kellerraum zuletzt im Herbst 2015 aufgesucht. Er klagte nunmehr gegen die Vermieterin auf Auskunft darüber, ab welchem Zeitpunkt die
Anspruch auf Auskunft über Dauer der Doppelvermietung
Das Amtsgericht Brühl gab der Klage statt. Dem Mieter stehe nach § 242 BGB der
Pflicht zur Nachforschung bei ehemaliger Hausverwaltung
Den Einwand der Vermieterin, ihr stünden die Unterlagen der ehemaligen Hausverwaltung nicht zur Verfügung, hielt das Amtsgericht für unerheblich. Sie habe im Rahmen ihrer Auskunftspflicht entsprechende Nachforschungen bei der ehemaligen Verwaltung anzustellen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2020
Quelle: Amtsgericht Brühl, ra-online (zt/WuM 2020, 333/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 333 WuM 2020, 333
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28913
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28913
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.