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Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 25.06.2014
- 303 C 243/13 -
eBay-Auktion darf bis zu 12 Stunden vor Auktionsende in zulässiger Weise vorzeitig beendet werden
Zulässiger vorzeitiger Auktionsabbruch bei zwischenzeitlichem Weiterverkauf der Auktionsware
Ein Verkäufer ist berechtigt eine eBay-Auktion bis zu 12 Stunden vor Auktionsende vorzeitig zu beenden, wenn er die Auktionsware zwischenzeitlich anderweitig verkauft hat. In einem solchen Fall kommt mit dem zum Auktionsabbruch Höchstbietenden kein Kaufvertrag zustande. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 bot ein Mann einen gebrauchten Rückwärtskipper im Wege einer Auktion bei
Kein Zustandekommen eines Kaufvertrags aufgrund vorzeitigem Auktionsabbruch
Das Amtsgericht Darmstadt entschied gegen den Höchstbietenden. Diesem habe kein Anspruch auf
Berechtigter vorzeitiger Auktionsabbruch lag vor
Zwar habe der Verkäufer durch das Einstellen des Kippers auf
Kein Vorliegen einer Willkür
Soweit angenommen wird, dass das Recht zum vorzeitigen Auktionsabbruch bis zu 12 Stunden vor Auktionsende eine Willkür begründet (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 26.02.2014 - 12 U 336/13 -), folgte das Amtsgericht dem nicht. Insofern sei zu beachten, dass eine
Zwingender Kaufvertragsschluss bei unberechtigten frühzeitigen Auktionsabbruch unverhältnismäßig
Das Amtsgericht wies außerdem darauf hin, dass ein zwingender Kaufvertragsschluss bei einem unberechtigten frühzeitigen Auktionsabbruch eine unverhältnismäßige Sanktion darstellen würde. Denn dadurch würde der Verkäufer dazu gezwungen sein Eigentum ohne annähernd gleichwertige Gegenleistung zu Gunsten eines zufälligen Frühbieters zu opfern. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass ein Frühbieter nicht schutzwürdig ist. Er dürfe angesichts der AGB nicht darauf vertrauen, dass er eine hochpreisige Ware zum Betrag eines typischerweise niedrigen Frühgebots erhält.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2014
Quelle: Amtsgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)
- "Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungsobjekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 42/14]) - Verkäufer ist bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion schadensersatzpflichtig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014
[Aktenzeichen: 28 U 199/13]) - eBay-Auktion vorzeitig beendet: Verkäufer muss Höchstbietendem Schadensersatz leisten
(Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 11 C 1881/11])
Jahrgang: 2014, Seite: 602 MMR 2014, 602
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Dokument-Nr. 19168
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