wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 02.07.2018
48 C 295/17 -

Mieterwechsel in studentischer Wohngemeinschaft darf nicht von Zustimmung zur Mieterhöhung abhängig gemacht werden

Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel

Kam es in der Vergangenheit mit Zustimmung der Vermieterin zu mehreren Mieterwechseln in einer studentischen Wohngemeinschaft, so besteht auch künftig ein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel. Die Vermieterin kann ihre Zustimmung nicht von der Zustimmung zu einer Mieterhöhung abhängig machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung im Gießen im August 2017 den Austausch einer Mieterin mit einer neuen Mieterin. Es handelte sich bei den Mietern um eine studentische Wohngemeinschaft. Bereits in der Vergangenheit kam es zu mehreren Mieterwechseln, welche die Vermieterin zugestimmt hatte. Nunmehr machte die Vermieterin aber ihre Zustimmung zum Mieterwechsel von der Zustimmung der Mieter zu einer Mieterhöhung abhängig. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und erhoben Klage auf Feststellung, dass sie ohne besondere Genehmigung einzelne Mieter auswechseln dürfen.

Anspruch auf Mieterwechsel

Das Amtsgericht Gießen entschied zu Gunsten der Kläger. Sie dürfen ohne besondere Genehmigung einzelne Mieter auswechseln. Dies ergebe sich daraus, dass die Beklagte in der Vergangenheit dem Wechsel von Mietern zugestimmt habe. Die Kläger haben daher davon ausgehen dürfen, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt werden solle. Der Anspruch auf einen Mieterwechsel sei somit Bestandteil des Mietvertrags geworden. Der Beklagten müsse nur Gelegenheit gegeben werden, dem Mieteraustausch zu widersprechen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des neuen Mieters vorliege.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2018
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (zt/WuM 2018, 709/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 709
WuM 2018, 709

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26773 Dokument-Nr. 26773

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26773

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?