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Amtsgericht Gießen, Urteil vom 02.07.2018
- 48 C 295/17 -
Mieterwechsel in studentischer Wohngemeinschaft darf nicht von Zustimmung zur Mieterhöhung abhängig gemacht werden
Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel
Kam es in der Vergangenheit mit Zustimmung der Vermieterin zu mehreren Mieterwechseln in einer studentischen Wohngemeinschaft, so besteht auch künftig ein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel. Die Vermieterin kann ihre Zustimmung nicht von der Zustimmung zu einer Mieterhöhung abhängig machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung im Gießen im August 2017 den
Anspruch auf Mieterwechsel
Das Amtsgericht Gießen entschied zu Gunsten der Kläger. Sie dürfen ohne besondere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2018
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (zt/WuM 2018, 709/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 709 WuM 2018, 709
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Dokument-Nr. 26773
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