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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.06.2014
- 408 C 9499/13 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugreiseverspätungen aufgrund mehrfachen Abbruchs des Landeanflugs wegen schlechter Wetterverhältnisse
Pilot bricht Landung nach drei Versuchen wegen extrem starker Winde und Böen zurecht ab
Das Amtsgericht Hannover hat die Klage eines Ehepaares auf Entschädigung von 800 Euro wegen einer Flugreiseverspätung zurückgewiesen, da dem Piloten aufgrund der vorgefundenen Wetterverhältnisse beim Landeanflug nachweislich nichts anderes übrig blieb, als die Landeversuche abzubrechen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wollten am 3. März 2013 mit der Beklagten, einem hannoverschen Flugreiseunternehmen, von Lanzarote nach Stuttgart fliegen. Dabei kam es zu einer 22-stündigen Verspätung. Das für den Rückflug vorgesehen Flugzeug konnte wetterbedingt wegen nicht um 10.55 Uhr in Arecife landen, sondern musste nach Fuerteventura ausweichen. Der Pilot brach die Landung nach drei Versuchen, wegen extrem starker Winde und Böen, ab.
Flugzeugbedingte Betriebsgrenzen des Flugzeugs aufgrund zu starken Rückenwinds überschritten
Das Amtsgericht Hannover wies die Klage des Ehepaares auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- Flugverspätung: BGH zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs bei Annullierung eines Zubringerflugs auf einem Flug mit mehreren Teilstrecken
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2010
[Aktenzeichen: Xa ZR 15/10]) - Fluggäste haben bei Flugannullierung wegen fehlender Enteisungsmittel Anspruch auf Entschädigung
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19.11.2013
[Aktenzeichen: 2 U 3/13])
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Dokument-Nr. 18313
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