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Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.04.2012
- 119 C 462/11 -
Online-Kauf und Widerrufsrecht: Matratze darf nicht fünf Tage lang geprüft werden
Käufer muss bei Rückgabe der Matratze Wertersatz leisten
Die fünftägige Nutzung einer Matratze ist keine Prüfung der Kaufsache. Gibt der Käufer die Matratze zurück, so ist er zur Leistung eines Wertersatzes verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kaufte eine Frau im Rahmen eines Versandhandels eine
Rückzahlungsanspruch bestand
Das Amtsgericht Köln gab der Verkäuferin Recht. Zwar habe die Kundin einen Anspruch auf
Fünftägige Nutzung stellt keine Prüfung dar
Der Wertersatzanspruch habe nach Auffassung des Amtsgerichts deswegen bestanden, da die fünftägige
Zur Höhe des Wertersatzes
Das Amtsgericht hielt einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15090
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