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Amtsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2022
- 221 C 248/21 -
Keine Vertragsanpassung wegen coronabedingter Gewerbeschließung bei Verlusten des Gewerbemieters
Vermieter ist Vertragsanpassung nicht zumutbar
Muss ein Gewerbemieter aufgrund der Corona-Pandemie sein Gewerbe schließen, so besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf eine Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB, wenn der Mieter bereits vor der Pandemie Verluste erwirtschaftete. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 musste ein Gewerbemieter in Nordrhein-Westfalen seine
Anspruch auf vollständige Mietzahlung
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung der vollständigen Miete zu. Grundsätzlich könne zwar bei einer behördlich angeordneten Gewerbeschließung infolge der
Vermieter ist Beteiligung an Verlustgeschäft unzumutbar
Dies folge aus Sicht des Amtsgerichts aus dem Umstand, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2022
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31458
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