Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.06.2016
- 274 C 17475/15 -
Geringe Sicherheitspflichten: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz in der Apotheke
AG München zu den Verkehrssicherungspflichten einer Apotheke
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Apotheke in der Regel geringere Sicherheitspflichten treffen als Geschäfte mit großem Publikumsandrang.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte eine Frau in einer
Klägerin rügt Verletzung der Verkehrssicherungspflichten und verlangt Schadensersatz
Zum Unfallzeitpunkt herrschte winterliche Witterung. Die Wege zur
Apotheken treffen geringere Verkehrssicherungspflichten als Einrichtungen mit großem Publikumsandrang
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Apotheker habe keine Schutzpflicht gegenüber der Klägerin verletzt. Grundsätzlich seien diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, vorsichtiger und gewissenhafter Mensch für ausreichend halten darf. Das Gericht führt im Einzelnen aus, dass bei der Bestimmung der Sicherheitsanforderungen sind u.a. der Zuschnitt, die Größe und das Warensortiment eines Geschäfts zu berücksichtigen. Beispielsweise könne es bei einem großen und schwer überschaubaren Ladenlokal, etwa in den Fällen einer großen Lebensmittelabteilung eines Kaufhauses im Zentrum einer Großstadt oder eines Einkaufsmarkts mit mehreren tausend Quadratmetern Verkaufsfläche auf mehreren Ebenen, erforderlich sein, entweder einzelne Mitarbeiter mit einer Überprüfung des gesamten Objekts in bestimmten, kurzen Zeitabständen zu beauftragen oder jeweils einem Mitarbeiter die Verantwortung für die Sauberkeit seiner Abteilung zu übertragen. Eine
Feuchtigkeit des Fußbodens lässt sich im Winter auch durch häufiges Aufwischen niemals ganz beseitigen
Der Apotheker habe ausreichend dafür Sorge getragen, dass Feuchtigkeit und Verunreinigungen nach Möglichkeit nicht in den Innenraum der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- OLG Hamm zu den Verkehrssicherungspflichten einer SB-Tankstelle bei Sturz auf dem Gelände
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.08.2016
[Aktenzeichen: 7 U 17/16]) - Stadt haftet für Sturz einer Fußgängerin auf regennasser Messingplatte in der Fußgängerzone
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.06.2014
[Aktenzeichen: 11 U 167/13]) - Kein Schadensersatz nach Sturz auf Treppe einer Kirche
(Landgericht Coburg, Urteil vom 13.04.2011
[Aktenzeichen: 22 O 273/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23490
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23490
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.