Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.04.2011
- 22 O 273/10 -
Kein Schadensersatz nach Sturz auf Treppe einer Kirche
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe
Die Besucherin eines Kirchenkonzerts hat bei einem Sturz auf der Treppe des Kirchengebäudes dann keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Kirchengemeinde, wenn es sich bei den Steinen der Kirchentreppe um ein typisches Pflaster handelt, dessen Beschaffenheit leicht zu erkennen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte die Klägerin nach einer Kirchenmusikveranstaltung im August 2009 auf der letzten oder vorletzten Stufe einer
Klägerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Klägerin hielt die
Kirchengemeinde: Sturz war vermeidbar
Die Kirchengemeinde verteidigte sich damit, dass die Klägerin in der Nähe zur
Aussagen zur Anwesenheit anderer Personen auf der Treppe widersprüchlich
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Coburg reduzierte die Klägerin die in der Klage angegebenen ihr auf der
Steine der Treppe weisen nur leicht erkennbare und unwesentliche Höhenunterschiede auf
Soweit die Klägerin die Steine der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2011
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Brandenburgisches OLG: Kein Schmerzensgeld wegen Sturz auf einer Treppe zum Wahllokal
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.05.2011
[Aktenzeichen: 2 U 54/10]) - Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Sturz auf Treppe im Fußballstadion
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 2 U 25/09]) - Benutzung einer Treppe ohne Handlauf auf eigene Gefahr
(Landgericht Coburg, Urteil vom 12.03.2008
[Aktenzeichen: 21 O 15/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12545
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12545
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.