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Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die
Keine Pflicht zur Übernahme der Reinigungskosten
Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied gegen die Vermieterin. Sie habe keinen Anspruch auf Zahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2022
Quelle: Amtsgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/WuM 2022, 71/rb)
- Vermieter darf Hausreinigungspflicht der Mieter nicht einseitig ändern
(Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 30.01.1997
[Aktenzeichen: 2.2 C 1295/96]) - Unzulässige Umlage von Hausreinigungskosten als Betriebskosten bei Pflicht des Mieters zur Reinigung
(Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 24.05.2018
[Aktenzeichen: 168 C 5604/17])
Jahrgang: 2022, Seite: 71 WuM 2022, 71
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Dokument-Nr. 31412
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