wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebenkosten“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022
- L 11 AS 578/20 -

Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen

Direktzahlungs­möglichkeit begründet keine eigenen einklagbaren Ansprüche

Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungs­empfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Nachdem eine Mieterin ihre Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 nicht beglichen hatte, verlangte ein Vermieter aus dem Harz die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter Goslar. Dieses lehnte eine Direktüberweisung mangels eigener Ansprüche des Vermieters aus dem SGB II ab. Der Vermieter hielt mit Blick auf entsprechende Direktzahlungen an den Energieversorger den Gleichbehandlungsgrundsatz für verletzt und rügte zudem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Jobcenter. Den Gesamtbetrag von 4.000 €, der auch inzwischen aufgelaufene Mietkosten beinhaltete, sei von diesem im Wege der Amtshaftung zu zahlen.Das LSG hat die Rechtsauffassung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2016
- 11 C 333/16 -

Auch im Verhältnis zum Aufwand sehr hohe Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigen können erstattungsfähig sein

Nebenkosten eines Sachverständigen bilden nicht tatsächlichen Aufwand ab

Selbst, wenn die Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigen im Verhältnis zum Aufwand als sehr hoch erscheinen, können sie nach § 249 BGB als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Es ist nämlich branchenüblich, dass Nebenkosten nicht den tatsächlichen Aufwand abbilden, sondern auch Gewinnanteile enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es nach einem Verkehrsunfall unter anderem darum, ob der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher die Kosten eines Sachverständigengutachtens ersetzt verlangen könne. Der Unfallverursacher bemängelte an der Rechnung des Sachverständigen die im Verhältnis zum Aufwand sehr hohen Nebenkosten. Die Nebenkosten machten etwa 37 % der Gesamtrechnungssumme... Lesen Sie mehr