wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reinigungskosten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -

Verstoß gegen Wirt­schaftlich­keits­gebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma

Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter

Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirt­schaftlich­keits­gebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma übernehmen. Zuvor hatten die Mieter die Reinigung selbst ausgeführt. Dies wurde von der Vermieterin auch niemals beanstandet. Einer der Mieter weigerte sich die Kosten zu übernehmen und wurde daher von der Vermieterin gerichtlich in Anspruch genommen.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied gegen die Vermieterin. Sie habe keinen Anspruch auf Zahlung der Reinigungskosten durch den Mieter. Es entspreche nicht dem nach § 556 Abs. 3 BGB zu beachtenden Gebot der Wirtschaftlichkeit, eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021
- 202 C 181/20 -

Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar

Kein Vorliegen laufender Kosten

Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags ab den Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen über die Umlagefähigkeit der Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied, dass eine vorbeugende Reinigung von Wasserrohren technisch allenfalls in so langen Zeitabständen erforderlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020
- 15 C 59/20 -

Versterben in Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

Erben steht Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution zu

Das Versterben des Mieters in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Daher kann der Vermieter die Auszahlung der Mietkaution an die Erben nicht mit der Begründung verweigern, ihm seien Kosten wegen der Reinigung entstanden. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2018 verstarb in Berlin der Mieter einer Wohnung. Da der Leichnam erst nach einigen Tagen gefunden wurde, musste die Vermieterin die Wohnung reinigen. Zudem ließ sie das Laminat neu verlegen. Insgesamt entstanden ihr Kosten von über 3.000 EUR. Die Vermieterin weigerte sich aufgrund dessen die Mietkaution in Höhe von 2.000 EUR an... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2021
- 31 C 295/19 -

Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe

Nach tatsächlicher Nutzung differenzierende Umlage nicht praktikabel

Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung in Brandenburg im Jahr 2019 gegen seine Mieter unter anderem auf Zahlung noch offener Betriebskosten. Die Mieter weigerten sich unter anderem sich anteilig an den Kosten für die Reinigung des Treppenhauses zu beteiligen. Sie führten an, lediglich die Kellertreppe zu nutzen.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Coburg, Urteil vom 25.04.2017
- 15 C 4/17 -

Haft­pflicht­versicherung des Unfallverursachers muss Reinigungskosten nach Lackierarbeiten tragen

Notwendigkeit der Reinigung des Fahrzeugs nach Lackierarbeiten liegt auf der Hand

Die Haft­pflicht­versicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten der Reinigung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs nach erfolgten Lackierarbeiten zu tragen. Die Notwendigkeit der Reinigung nach den Lackierarbeiten liegt auf der Hand. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Pkw bei einem Verkehrsunfall im Mai 2016 beschädigt, so dass es in die Reparatur musste. Nach den Lackierarbeiten war das Fahrzeug derart verunreinigt, dass es gereinigt werden musste. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von ca. 64 EUR. Jedoch verweigerte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Erstattung der Reinigungskosten. Die... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 24.05.2018
- 168 C 5604/17 -

Unzulässige Umlage von Haus­reinigungs­kosten als Betriebskosten bei Pflicht des Mieters zur Reinigung

Verletzung der Reinigungspflicht durch Mieter begründet Schadens­ersatz­anspruch

Die Umlage von Haus­reinigungs­kosten als Betriebskosten ist unzulässig, wenn nach dem Mietvertrag bzw. der Hausordnung die Mieter zur Reinigung verpflichtet sind. Verletzt der Mieter die Reinigungspflicht, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend machen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 die Kosten für die Hausreinigung tragen. Dies hielten die Mieter für unzulässig, da nach dem Mietvertrag und der Hausordnung ihnen die Hausreinigung oblag. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich. Sie führte an, dass die Mieter ihrer Reinigungspflicht im Jahr 2016... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -

Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar

Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen

Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer... Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom 14.07.2016
- 1 S 352/15 -

Unregelmäßige Kosten für Graffitientfernung stellen keine Betriebskosten dar

Reinigungskosten bei fehlender Regelmäßigkeit nicht auf Mieter umlegbar

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti stellen jedenfalls dann keine Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 9 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) dar, wenn sie nicht regelmäßig anfallen. In diesem Fall sind die Reinigungskosten nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Kassel unter anderem darüber entscheiden, ob die Beseitigungskosten einer Graffitibeschmutzung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.Nach Ansicht des Landgerichts Kassel können die Kosten für die Entfernung von Graffiti als Kosten für die Gebäudereinigung gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2016
- 63 S 189/15 -

Kosten für Graffitientfernung nicht als Betriebskosten umlagefähig

Verstoß gegen Wirt­schaftlichkeits­gebot bei Nichtaufstellen von Wertstoff- und Papiertonne

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, da es sich dabei um nicht umlegbare Kosten für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung handelt. Zudem verstößt der Vermieter gegen das Wirt­schaftlichkeits­gebot, wenn er keine Wertstoff- und Papiertonnen aufstellt, obwohl dies nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist und dadurch die kostenpflichtige Restmüllmenge reduziert werden kann. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich der Mieter einer Wohnung gegen eine Betriebskostenabrechnung. Diese sah unter anderem vor, dass die Kosten für eine Graffitientfernung in Höhe von 51,53 Euro die Mieter zu tragen haben. Der Mieter hielt eine Umlage für unzulässig. Zudem bemängelte er die Kosten für den Hausmüll. Diese seien seiner Meinung nach wegen der nicht vorhandenen Trennungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016
- 9 AZR 191/15 -

Reinigungskosten für Hygienekleidung in Schlachtbetrieben sind von Arbeitgeber zu tragen

Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung verpflichtet Arbeitnehmer in lebens­mittel­verarbeitenden Betrieben zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass in lebens­mittel­verarbeitenden Betrieben der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist im Schlachthof der Beklagten im Bereich der Schlachtung beschäftigt. Die Beklagte stellt dem Kläger für seine Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Für die Reinigung dieser Kleidung zieht sie ihm monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn ab.Der Kläger begehrt die Feststellung, dass diese Abzüge unberechtigt sind, und verlangt... Lesen Sie mehr