wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.09.2008
67 C 91/08 -

Keine Kündigung wegen zuvor geduldeter schleppender Mietzahlung

Abmahnung für Wertung als erhebliche Pflichtverletzung notwendig

Wenn ein Vermieter über einen längeren Zeitraum die verspätete Mietzahlung duldet, kann er den Mietvertrag deswegen nicht kündigen. In einem solchen Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies entschied das Amtsgericht Pinneberg.

Die Klägerin vermietete seit 2004 ein Reihenhaus. Die Miete war laut Vertrag bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Abweichend davon zahlte der Mieter die Miete seit Beginn des Mietverhältnisses von wenigen Ausnahmen abgesehen verspätet. Im Februar 2008 reichte es der Vermieterin und sie kündigte den Mietvertrag mit der Begründung der fortdauernden verspäteten Mietzahlung. Mit der Klage verlangte sie die Räumung des Hauses.

Verhalten hätte abgemahnt werden müssen

Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Es fehle hier an einer wirksamen Kündigung, so der Richter. Grundsätzlich stelle die verspätete Mietzahlung zwar eine erhebliche Pflichtverletzung dar und könne eine Kündigung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall läge die Sache aber anders: Die Kündigung sei ohne vorherige Abmahnung nicht wirksam. Die Vermieterin habe hier fast das gesamte Mietverhältnis lang die verspätete Mietzahlung geduldet. Vor diesem Hintergrund wäre eine Abmahnung notwendig gewesen, um das bisher geduldete Verhalten des Mieters zu einer erheblichen Pflichtverletzung werden zu lassen, die dann eine Kündigung rechtfertige.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtanwälte

Aktuelle Urteile aus dem

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8489 Dokument-Nr. 8489

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8489

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?