wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 05.02.1999
9 C 2783/98 -

Schmerzensgeld von 100 DM aufgrund unberechtigten Festhaltens eines Supermarktkunden durch Ladendetektive

Mitnahme einer Tasche in Supermarkt begründet keinen Diebstahlsverdacht

Nimmt ein Supermarktkunde eine Tasche mit in den Markt, so begründet dies für sich genommen keinen Diebstahlsverdacht. Wird der Kunde daher zu Unrecht von Ladendetektiven am Verlassen des Supermarktes gehindert, so kann diesem ein Schmerzensgeld von 100 DM zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da der Kunde eines Supermarktes eine Tasche mit in den Laden nahm, wurde er nach dem Bezahlen seiner Ware und dem Verlassen des Kassenbereichs von zwei Ladendetektiven gestoppt. Die beiden Detektive wollten die Tasche des Kunden kontrollieren, was der Kunde aber verhinderte. Daraufhin hielten die zwei Ladendetektive den Einkaufswagen des Kunden fest, um ihn somit am Verlassen des Supermarktes zu hindern. Der Kunde konnte jedoch den Einkaufswagen aus dem Griff der Detektive befreien und schließlich den Supermarkt verlassen. Er klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes auf Zahlung eines Schmerzensgelds.

Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 100 DM

Das Amtsgericht Regensburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 100 DM zu. Dies sei angesichts dessen, dass der Kläger nur für sehr kurze Zeit am Verlassen des Supermarktes gehindert wurde und dass er sich nach relativ kurzer Zeit losreißen konnte, angemessen.

Vorliegen einer geringfügigen Nötigung

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine geringfügige Nötigung vorgelegen. Ein Recht zum Festhalten des Klägers nach § 127 StPO oder § 859 BGB habe nicht bestanden. Die Tatsache, dass der Kläger entgegen der Hinweise am Eingangsbereich eine Tasche mit in den Supermarkt genommen hatte, habe nicht genügt, diesen gegen seinen Willen zu kontrollieren. Es sei allgemein üblich, dass Kunden auch gegen entsprechende Hinweise ihre Taschen in Verkaufsräume mitnehmen, ohne dass damit jeweils eine Diebstahlsabsicht oder in der Folge Diebstähle zwingend damit verbunden wären.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2018
Quelle: Amtsgericht Regensburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 1402/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1999, Seite: 1402
NJW-RR 1999, 1402
 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 1999, Seite: 247
VuR 1999, 247

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25515 Dokument-Nr. 25515

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Peter Kroll schrieb am 13.02.2018

Die Zeit dreht sich. Heute würde man Euros meinen.....

fruuf schrieb am 12.02.2018

100 DM? In welcher Zeit lebt ihr?

Oder wurde der Euro wieder abgeschafft und ich hab's nur nicht mitbekommen?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?