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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 10.12.2014
- 47 C 210/14 -
Magen-Darm-Erkrankung eines Kreuzfahrtpassagiers stellt keinen Reisemangel dar
Durch Erkrankung verwirklicht sich lediglich allgemeines Lebensrisiko
Leidet ein Kreuzfahrtpassagier an einer Magen-Darm-Erkrankung, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Vielmehr verwirklicht sich dadurch nur das allgemeine Lebensrisiko. Der Kreuzfahrtpassagier kann daher weder eine Reisepreisrückzahlung noch Schadenersatz verlangen. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wenige Tage nach dem Beginn einer
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und auf Erstattung der Arztkosten
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2015, 88/rb)
- Salmonellenvergiftung an Bord: 100 % Reisepreisminderung bei Salmonellenerkrankung während Urlaubsreise
(Landgericht Darmstadt, Urteil vom 13.01.1995
[Aktenzeichen: 3 O 442/92]) - Außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters liegender Reisemangel berechtigt nicht zur Minderung
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2013
[Aktenzeichen: 132 C 15965/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 88 RRa 2015, 88
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Dokument-Nr. 20938
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