Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 15.01.2019
- 9 C 1106/18 -
Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss Gründe für Wegfall des Eigenbedarfs substantiiert darlegen
Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst Umzugskosten und Mietdifferenz für Zeitraum von 24 Monaten
Macht ein Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung geltend, dass der Eigenbedarf weggefallen ist, so muss er die Gründe dafür substantiiert darlegen. Der Schadensersatz wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst die Umzugskosten und die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2016 erhielt die Mieterin einer Wohnung eine
Anspruch auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs
Das Amtsgericht Waiblingen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Schadensersatz umfasst Umzugskosten und Mietdifferenz für Zeitraum von 24 Monaten
Der Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasse nach Auffassung des Amtsgerichts die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Amtsgericht Waiblingen, ra-online (zt/WuM 2019, 334/rb)
- Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Mehrbetrags der Nettokaltmiete der neuen Vergleichswohnung
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 17.01.2014
[Aktenzeichen: 61 C 568/13]) - Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatzanspruch umfasst Mietdifferenzschaden für Dauer von 3 ½ Jahren
(Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019
[Aktenzeichen: 4 C 156/19])
Jahrgang: 2019, Seite: 334 WuM 2019, 334
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27622
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27622
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.