wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 15.01.2019
9 C 1106/18 -

Vorgeschobene Eigen­bedarfs­kündigung: Vermieter muss Gründe für Wegfall des Eigenbedarfs substantiiert darlegen

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst Umzugskosten und Mietdifferenz für Zeitraum von 24 Monaten

Macht ein Vermieter nach einer Eigen­bedarfs­kündigung geltend, dass der Eigenbedarf weggefallen ist, so muss er die Gründe dafür substantiiert darlegen. Der Schadensersatz wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst die Umzugskosten und die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2016 erhielt die Mieterin einer Wohnung eine Eigenbedarfskündigung von ihrer Vermieterin. Diese lebte zu diesem Zeitpunkt mit ihren Kindern und ihrem Ehemann in den USA. Sie wollte nunmehr wieder nach Deutschland ziehen. Nachdem die Mieterin die Wohnung im Juni 2017 geräumt hatte, wurde die Wohnung umgehend von Nachmietern bezogen. Als die Mieterin davon erfuhr, erhob sie gegen die Vermieterin Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs. Die Vermieterin stellte sich dem entgegen. Sie führte an, dass ein Umzug nicht möglich gewesen sei, da ihr Ehemann in den USA schwer erkrankt sei und ihrer Pflege bedurft habe.

Anspruch auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

Das Amtsgericht Waiblingen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs zu. Unterbleibt die Eigennutzung einer wegen Eigenbedarfs gekündigten Mietwohnung, müsse der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Vermieter substantiiert darlegen, weshalb der Eigenbedarf nach Auszug des Mieters weggefallen ist. Dieser Anforderung sei die Vermieterin nicht nachgekommen. Sie habe trotz richterlichen Hinweises nicht substantiiert vorgetragen, wann der Ehemann erkrankte und inwieweit die Erkrankung der Pflege der Vermieterin bedurft hatte, so dass der geplante Umzug nicht realisiert werden konnte.

Schadensersatz umfasst Umzugskosten und Mietdifferenz für Zeitraum von 24 Monaten

Der Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasse nach Auffassung des Amtsgerichts die Umzugskosten sowie die Mietdifferenz für die nunmehr bewohnte Wohnung des Mieters für einen Zeitraum von 24 Monaten. Dies gelte aber nur dann, wenn die neue Wohnung hinsichtlich Größe, Lage und Ausstattung mit der alten Wohnung vergleichbar ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Amtsgericht Waiblingen, ra-online (zt/WuM 2019, 334/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 334
WuM 2019, 334

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27622 Dokument-Nr. 27622

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27622

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?