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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietdifferenz“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019
- 4 C 156/19 -
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatzanspruch umfasst Mietdifferenzschaden für Dauer von 3 ½ Jahren
Anspruch auf Ersatz tatsächlicher Umzugskosten und doppelter Mietbelastung
Der Schadensersatzanspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung erhielt im August 2017 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, da die Vermieter selbst die Wohnung nutzen wollten. Nachdem die Mieterin eine neue Wohnung angemietet hatte und aus der Wohnung ausgezogen war, stellte sich heraus, dass die Vermieter nicht in die Wohnung einzogen. Die Mieterin klagte daher gegen ihre ehemaligen Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz. Sie verlangte Ersatz wegen der doppelten Mietbelastung und der Mietdifferenz. Zudem verlangte sie neben den tatsächlichen Umzugskosten auch Ersatz von Umzugskosten gemäß eines Kostenvoranschlags einer Umzugsfirma.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 15.01.2019
- 9 C 1106/18 -
Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss Gründe für Wegfall des Eigenbedarfs substantiiert darlegen
Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst Umzugskosten und Mietdifferenz für Zeitraum von 24 Monaten
Macht ein Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung geltend, dass der Eigenbedarf weggefallen ist, so muss er die Gründe dafür substantiiert darlegen. Der Schadensersatz wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst die Umzugskosten und die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2016 erhielt die Mieterin einer Wohnung eine Eigenbedarfskündigung von ihrer Vermieterin. Diese lebte zu diesem Zeitpunkt mit ihren Kindern und ihrem Ehemann in den USA. Sie wollte nunmehr wieder nach Deutschland ziehen. Nachdem die Mieterin die Wohnung im Juni 2017 geräumt hatte, wurde die Wohnung umgehend von Nachmietern bezogen.... Lesen Sie mehr
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