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Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 09.07.1997
- 3 C 290/97 -
Umzug eines Ehepaars: Durch einen Ehepartner abgeschlossener Umzugsvertrag verpflichtet beide Ehepartner zur Zahlung der Vergütung
Umzugsvertrag stellt Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfes im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar
Wird ein Umzugsvertrag von einem Ehepartner abgeschlossen, so ist auch der andere Ehepartner verpflichtet die Vergütung zu zahlen, wenn das Ehepaar gemeinsam in eine Wohnung umzieht. In diesem Fall stellt der Umzugsvertrag ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1998 schloss ein Ehemann einen
Anspruch auf restliche Vergütung bestand
Das Amtsgericht Besigheim entschied zu Gunsten der Umzugsfirma. Ihr habe ein Anspruch auf die restliche
Zahlungsverpflichtung bestand ebenfalls für Ehefrau
Zunächst sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch die Ehefrau zur Zahlung verpflichtet gewesen. Zwar habe nur der Ehemann den
Keine Vereinbarung eines Pauschalbetrags
Es sei darüber hinaus nach Auffassung des Amtsgerichts unzutreffend gewesen angesichts der Äußerung des Mitarbeiters von einer Pauschalpreisvereinbarung auszugehen. Denn nach dem eigenen Vortrag des Ehemannes habe der Mitarbeiter von "ca." gesprochen. Es habe sich daher um eine ungenaue Angabe gehandelt, die einer Pauschalvereinbarung entgegenstand.
Zahlungspflicht bestand für zweiten Arbeitstag
Schließlich habe das Ehepaar auch für den zweiten Arbeitstag zahlen müssen, so das Amtsgericht. Insofern sei zu beachten gewesen, dass die Durchführung des Umzugs an einem Tag nicht zugesichert wurde. Zudem habe das Ehepaar mit der Unterschrift auf den Arbeitsscheinen die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bescheinigt.
Berufung des Ehepaars hatte keinen Erfolg
Die vom Ehepaar beim Landgericht Heilbronn eingelegte Berufung blieb erfolglos. Das Landgericht Heilbronn wies die Berufung des Ehepaars mit den "zutreffenden Gründen" des Amtsgerichts zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Amtsgericht Besigheim, ra-online (zt/WuM 1998, 350/rb)
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 23.02.1998
[Aktenzeichen: 5 S 299/97 Fe]
Jahrgang: 1998, Seite: 350 WuM 1998, 350
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Dokument-Nr. 18678
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