die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Deckung des Lebensbedarfs“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.05.2020
- L 11 AS 793/18 -
LSG: Berufskleidung muss vom Jobcenter übernommen werden
Anschaffungskosten für schulische Berufskleidung sind nicht vom Regelbedarf gedeckt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind - unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale.
Im vorliegenden Fall, klagte ein damals 17-jähriger Schüler aus Hannover, dessen Familie Hartz-IV-Leistungen bezieht. Er interessiere sich für den Kochberuf und brauchte zu Beginn der Berufseinstiegsschule eine Bekleidungsgarnitur. Ein neues Set kostete 115 € von Mütze bis Schuh. Eine Leihe war nicht möglich. Den Kaufpreis wollte der Schüler erstattet haben, da er den zusätzlichen Bedarf nicht anders decken konnte.Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und führte dazu aus, dass der junge Mann bereits Pauschalbeträge für den Schulbedarf erhalten habe. Hiervon seien sämtliche Gegenstände erfasst, die für den Schulbesuch erforderlich... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.12.2019
- L 6 AS 528/19 B ER -
Geringer ergänzender Sozialleistungsbezug begründet keinen Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts
Verunglückter bulgarischer Arbeitnehmer ist nicht von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen
Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten regelmäßig keine Grundsicherungsleistungen (sogenanntes Hartz IV) Leistungsberechtigt sind hingegen freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer, solange kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vorliegt. Von einem solchen Missbrauch sei jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmertätigkeit seinen eigenen Bedarf fast vollständig selbst decken kann. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bulgarisches Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern reiste im Frühjahr 2019 in die Bundesrepublik ein. Die Familie wurde zunächst von Verwandten finanziell unterstützt. Der Mann nahm Anfang Mai 2019 eine Tätigkeit als Landschaftsgärtner auf (Nettoverdienst 680 Euro bei 80 Stunden monatlicher Arbeitszeit), erlitt bereits nach wenigen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
- S 95 AY 91/18 ER -
Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar
Kein Anspruch auf Sozialhilfe wegen Vorliegens einer Härte
Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Auszubildender in Berlin im Jahr 2018 Sozialhilfe. Er erhielt zwar BAföG-Leistungen von monatlich 504 EUR. Nach Abzug der Miete für seine 28,25 qm großen Einzimmerwohnung in Höhe von 325,11 EUR verbleiben ihm monatlich davon aber nicht einmal 200 EUR zur freien Verfügung.Das Sozialgericht Berlin entschied gegen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2017
- 18 WF 33/16 -
Keine Unterhaltspflicht des Elternteils bei Unterbringung des Kindes im Heim zwecks Hilfe zur Erziehung
Vollständige Deckung des Lebensbedarfs durch Unterbringung in Heim
Wird ein Kind zwecks Hilfe zur Erziehung in einem Heim untergebracht (§ 34 SGB VIII), ist der unterhaltspflichtige Elternteil von seinen Unterhaltszahlungen befreit. Denn durch die Heimunterbringung ist der Lebensbedarf des Kindes vollständig gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Juli 2016 sollte ein Kind im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einem Heim vollstationär untergebracht werden. Der Vater, der aufgrund einer Jugendamtsurkunde vom August 1999 Unterhalt für sein Kind zahlte, beantragte daraufhin die Abänderung seiner Unterhaltspflicht dahingehend, dass seine Unterhaltspflicht ab diesem Zeitpunkt entfällt.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2014
- S 13 AS 735/14 -
Hartz IV: Nicht verfügbares Guthaben auf Sparkonto kann vom Jobcenter nicht zur Deckung des Lebensunterhalts angerechnet werden
Von den Großeltern zur Geburt des Enkels angelegtes Sparkonto steht Hilfeempfänger erst ab dem 25. Lebensjahr zur Verfügung
Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte, dass der Enkel erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll. In diesem Fall ist das Guthaben des Sparkontos nicht als Vermögen des minderjährigen Enkels zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Großmutter des Klägers hatte bei dessen Geburt im Jahr 2005 ein Sparkonto auf seinen Namen angelegt und seitdem monatlich 50 Euro eingezahlt. Mit den Eltern des Klägers hatte sie dabei vereinbart, der Kläger solle erst ab seinem 25. Lebensjahr auf dieses Geld zugreifen können. Die Bank habe zu dieser langen Laufzeit aufgrund von Zinsvorteilen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 09.07.1997
- 3 C 290/97 -
Umzug eines Ehepaars: Durch einen Ehepartner abgeschlossener Umzugsvertrag verpflichtet beide Ehepartner zur Zahlung der Vergütung
Umzugsvertrag stellt Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfes im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar
Wird ein Umzugsvertrag von einem Ehepartner abgeschlossen, so ist auch der andere Ehepartner verpflichtet die Vergütung zu zahlen, wenn das Ehepaar gemeinsam in eine Wohnung umzieht. In diesem Fall stellt der Umzugsvertrag ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 Abs. 1 BGB dar. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1998 schloss ein Ehemann einen Umzugsvertrag ab, da er zusammen mit seiner Ehefrau in eine gemeinsame Wohnung umziehen wollte. Nachdem der Umzug durchgeführt wurde und das Ehepaar einen Teil der Vergütung gezahlt hatte, verlangte die Umzugsfirma die restliche Vergütung. Dagegen wehrte sich das Ehepaar. Sie führten an, dass allenfalls... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 12.07.2012
- S 16 AS 325/10 -
Hartz IV: Kein Ausgleich bei Verlustgeschäften
Familie hat bei Verlusten aus Immobilienvermietungen keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen
Wer bereits über positive Einnahmen (Arbeitsentgelt, Krankengeld und Kindergeld) verfügt, hat keinen zusätzlichen Hartz IV-Anspruch, da bereits Einnahmen zur Beschreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Kläger gegen die Ablehnung von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") wegen fehlender Hilfebedürftigkeit. Die fünfköpfige Familie aus Sprendlingen hatte beim Job-Center vorgetragen, dass sie zwar über positive Einnahmen (Arbeitsentgelt, Krankengeld und Kindergeld) verfüge, diese jedoch zum größten Teil mit Verlusten aus der Vermietung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2011
- S 32 AS 788/11 ER -
20.000,- € Geldgewinn beim Fernsehquiz wird auf Hartz IV-Leistungen angerechnet
Geldgewinn stellt Einkommen dar
Wenn ein Leistungsempfänger einen Geldgewinn erhält, stellt dies ein Einkommen dar. Die Behörde kann daher die Weitergewährung von Leistungen ablehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall hat die 40-jährige Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) bezogen. Während des Leistungsbezugs gewann sie im April 2011 in einer Fernsehsendung einen Betrag von 20.000 €. Die Behörde lehnte daraufhin die Weitergewährung von Leistungen ab. Die Antragstellerin sei aufgrund des Gewinns bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig.... Lesen Sie mehr