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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2013
- 3 Ca 1819/13 -
Kein Anspruch auf "Weihnachtsgeschenk" ohne Teilnahme an Weihnachtsfeier
Arbeitgeber belohnt freiwilliges Engagement der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit mit iPad mini
Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat, hat keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte iPad mini im Wert von ca. 400 Euro. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Der
"Überraschung" des Arbeitgebers für freiwilliges Engagement der Arbeitnehmer ist nicht mit Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen
Dem folgte das Arbeitsgericht Köln nicht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2013
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
- Beleidigung von Vorgesetzten auf der Weihnachtsfeier kann zur Kündigung führen
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.06.2004
[Aktenzeichen: 18 Sa 836/04]) - Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 5 Sa 604/10])
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Dokument-Nr. 17079
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