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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.01.1986
- 1 ABR 75/83 -
Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz betrifft Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Verbot des Radiohörens nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst
Will der Arbeitgeber das Radiohören am Arbeitsplatz verbieten, so hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber kann das Verbot nicht im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Landkartenhersteller hatte das Radiohören während der Arbeit verboten. Der
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestand
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Betriebsrats. Das ausgesprochene Verbot sei angesichts der fehlenden Mitbestimmung des Betriebsrats unwirksam gewesen. Dem
Arbeitgeber durfte Verbot nicht allein erklären
Der
Kein Verstoß gegen Arbeitspflichten bei ordnungsgemäßer Arbeit trotz Radiohörens
Jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1986, Seite: 1087 BB 1986, 1087 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1986, Seite: 1952 NJW 1986, 1952 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 1986, Seite: 435 NZA 1986, 435
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Dokument-Nr. 15192
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