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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.06.1989
- 14 Sa 895/87 -
Radiohören an Rosenmontag ist kein Kündigungsgrund
Hessisches Landesarbeitsgericht erklärt Kündigung für unwirksam
Wenn ein Arbeitnehmer in seinem ausschließlich von ihm genutzten Arbeitszimmer Radio hört, so kann ihm nicht gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn Radiohören nicht betriebsüblich ist, urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts.
Die Richter führten weiter aus, dass ein solches Verhalten allenfalls geeignet sei, eine
Auch Anbrüllen des Arbeitgebers kein unbedingter Kündigungsgrund
In dem von den Richtern zu beurteilenden Fall hatte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2009
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (vt/we)
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.1987
[Aktenzeichen: 15 Ca 42/86]
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Dokument-Nr. 7457
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