wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021
2 AZR 596/20 -

BAG: Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar

Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung

Entblößt ein Arbeitnehmer die Genitalien eines Kollegen, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB dar. Durch dieses Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nachtschicht im Mai 2019 in einem sächsischen Werk eines Automobilherstellers zog ein Arbeitnehmer einem als Leiharbeitnehmer beschäftigten Kollegen unvermittelt mit beiden Händen die Arbeits- und Unterhose herunter, wodurch seine Genitalien entblößt wurden. Der Leiharbeitnehmer war den Blicken und dem Gelächter mehrerer Arbeitskollegen ausgesetzt. Die Arbeitgeberin kündigte dem Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens fristlos. Dagegen richtete sich dessen Kündigungsschutzklage. Sowohl das Arbeitsgericht Leipzig als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen hielten die Kündigung für unwirksam. Dagegen richtete sich die Berufung der Arbeitgeberin.

Erhebliche Pflichtverletzung durch Entblößen der Genitalien eines Kollegen

Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Das Entblößen der Genitalien eines Arbeitskollegen sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Der Arbeitnehmer habe seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitgeberin erheblich verletzt. Die Arbeitgeberin habe ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer mit den im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmern respektvoll und gedeihlich zusammenarbeiten. Sie sei nach § 12 Abs. 1 und 3 AGG verpflichtet, auch diese vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Das absichtliche Entblößen der Genitalien eines Kollegen könne eine sexuelle Belästigung darstellen. Zudem stelle das Verhalten einen erheblichen und entwürdigenden Eingriff in die Intimsphäre und damit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

Zurückweisung des Falls zwecks Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Das Bundesarbeitsgericht wies den Fall an das Landesarbeitsgericht zwecks Prüfung, ob die fristlose Kündigung im Einzelfall verhältnismäßig ist, zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 05.12.2019
    [Aktenzeichen: 6 Ca 1500/19]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 25.11.2020
    [Aktenzeichen: 5 Sa 128/20]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 1272
MDR 2021, 1272
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2021, Seite: 3138
NJW 2021, 3138
 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2021, Seite: 1178
NZA 2021, 1178

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31049 Dokument-Nr. 31049

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31049

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?