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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021
- 2 AZR 596/20 -
BAG: Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar
Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung
Entblößt ein Arbeitnehmer die Genitalien eines Kollegen, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB dar. Durch dieses Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nachtschicht im Mai 2019 in einem sächsischen Werk eines Automobilherstellers zog ein Arbeitnehmer einem als Leiharbeitnehmer beschäftigten Kollegen unvermittelt mit beiden Händen die Arbeits- und Unterhose herunter, wodurch seine
Erhebliche Pflichtverletzung durch Entblößen der Genitalien eines Kollegen
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Das Entblößen der
Zurückweisung des Falls zwecks Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Das Bundesarbeitsgericht wies den Fall an das Landesarbeitsgericht zwecks Prüfung, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 05.12.2019
[Aktenzeichen: 6 Ca 1500/19] - Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 25.11.2020
[Aktenzeichen: 5 Sa 128/20]
- Umarmen eines Kollegen ist kein zwingender Grund für fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2013
[Aktenzeichen: 13 Sa 141/12]) - Fristlose Kündigung nach Einsperren eines Kollegen auf Toilette
(Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.02.2021
[Aktenzeichen: 5 Ca 1397/20])
Jahrgang: 2021, Seite: 1272 MDR 2021, 1272 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2021, Seite: 3138 NJW 2021, 3138 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2021, Seite: 1178 NZA 2021, 1178
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Dokument-Nr. 31049
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