wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Genitalbereich“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Buchen, Urteil vom 06.12.2023
- 1 Ds 23 Js 6180/23 -

Halten eines brennenden Feuerzeugs an Genitalbereich als gefährliche Körperverletzung

Erforderlich ist empfinden von Schmerz

Wird ein brennendes Feuerzeug derart an dem Genitalbereich des Opfers gehalten, dass dieses Schmerz verspürt, liegt eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Dies hat das Amtsgericht Buchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Juni 2023 fand in einer Kaserne in Walldürn eine Feier statt. Dabei entschied sich ein Unteroffizier aus Spaß einem Hauptgefreiten ein brennendes Feuerzeug an den Schritt zu halten. Der Unteroffizier wollte dem Hauptgefreiten einen Schreck einjagen. Durch die Hitze schmolz zunächst die Kunstfaserhose und setzte schließlich die Unterhose in Brand. Der Unteroffizier bemerkte die Flamme und löschte sie zugleich. Dennoch erlitt der Hauptgefreite eine Brandwunde.Das Amtsgericht Buchen verurteilte den Unteroffizier wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021
- 2 AZR 596/20 -

BAG: Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar

Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung

Entblößt ein Arbeitnehmer die Genitalien eines Kollegen, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB dar. Durch dieses Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nachtschicht im Mai 2019 in einem sächsischen Werk eines Automobilherstellers zog ein Arbeitnehmer einem als Leiharbeitnehmer beschäftigten Kollegen unvermittelt mit beiden Händen die Arbeits- und Unterhose herunter, wodurch seine Genitalien entblößt wurden. Der Leiharbeitnehmer war den Blicken und dem Gelächter mehrerer Arbeitskollegen... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.11.2013
- L 10 VE 29/12 -

Kein Anspruch einer Patientin nach dem Opferentschädigungs­gesetz wegen sexuell motivierter Handlungen eines Arztes

Körperliche Gewaltanwendung durch den Arzt nicht erkennbar

Ein aufgenötigter Sexualkontakt stellt nur dann einen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungs­gesetzes (OEG) dar, wenn er erzwungen ist. Das gewaltlose Berühren der Genitalien durch einen Arzt kann dann einen tätlichen Angriff darstellen, wenn eine strafbare Körperverletzung gegeben ist. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).

Dem lag der Fall einer 1962 geborenen im Landkreis Schaumburg lebenden Klägerin zugrunde. Ein sie behandelnder Arzt hatte an der Klägerin sexuell motivierte Handlungen vorgenommen. Der Arzt hatte die Klägerin für einen Tag im Juni 2000 um 19.00 Uhr einbestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der Arzt in der Praxis. Bei der Klägerin sollte das rechte Bein oberhalb des Knies untersucht... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 08.06.1970
- 5 U 15/70 -

Schmerzensgeld von 5.000 DM bei Verbrennung des männlichen Genitalbereichs durch heißen Tee

Schwere physische und psychische Beeinträchtigungen lagen vor

Kommt es aufgrund einer leichten Fahrlässigkeit dazu, dass der männliche Genitalbereich durch heißen Tee verbrannt wird, so kann dies angesichts schwerer physischer und psychischer Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 5.000 DM rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stieß im Januar 1969 ein Gaststättenbesucher beim Aufstehen vom Tisch ein Glas mit heißem Tee um. Dieser ergoss sich daraufhin auf dem Genitalbereich eines Mitbesuchers und verursachte schmerzhafte Verletzungen am Penis, an der Skrotalhaut und an der Innenseite des Oberschenkels. Der Verletzte klagte daraufhin auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr