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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.02.2009
- VI R 17/07 -
BFH: Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen
Kostenentscheidung des Bundesfinanzhofs
Die Kosten eines Verfahrens, das ursprünglich die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zum Gegenstand hatte und das die Beteiligten nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Dezember 2008 zur Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19. Juli 2006 in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, sind dem Finanzamt aufzuerlegen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zunächst nur im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung ohne die Beschränkung auf "erhöhte" Aufwendungen "ab dem 21. Entfernungskilometer" gilt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
In einem der vier vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschiedenen
In dem
Der BFH erlegte die
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Die Kosten eines Verfahrens, das ursprünglich die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zum Gegenstand hatte und das die Beteiligten nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Dezember 2008 zur Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I 2006, 1652, BStBl I 2006, 432) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, sind dem FA aufzuerlegen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zunächst nur im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung ohne die Beschränkung auf "erhöhte" Aufwendungen "ab dem 21. Entfernungskilometer" gilt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.01.2008
[Aktenzeichen: VI R 17/07]) - BVerfG: Kürzung der "Pendlerpauschale" ist verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.12.2008
[Aktenzeichen: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08])
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Dokument-Nr. 7628
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