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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2022
- VI R 28/19 -
Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport
Zuschläge für Fahrt im Mannschaftsbus steuerfrei
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Klägerin nimmt mit einer Mannschaft am Spielbetrieb einer deutschen Profiliga teil. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind verpflichtet, zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus anzureisen. Erfolgte die
BFH: Zuschläge für Fahrt im Mannschaftsbus steuerfrei
Der BFH hat ihr jetzt Recht gegeben. Nach § 3 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden,
Individuelle Belastung der Spieler und Betreuer unerheblich
Ob sich die Reisezeiten im Mannschaftsbus für Spieler und Betreuer als individuell belastende Tätigkeit darstellen, ist hingegen unerheblich. Eine solche verlangt das Gesetz für die
Höhe der steuerfrei gezahlten Zuschläge vorliegend nicht strittig
Die Höhe der von der Klägerin
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31385
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