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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonntagszuschläge“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2022
- VI R 28/19 -
Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport
Zuschläge für Fahrt im Mannschaftsbus steuerfrei
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Klägerin nimmt mit einer Mannschaft am Spielbetrieb einer deutschen Profiliga teil. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind verpflichtet, zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus anzureisen. Erfolgte die Anreise an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nacht, dann erhielten Spieler und Betreuer hierfür neben ihrem Grundgehalt steuerfreie Zuschläge. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass für die Beförderungszeiten zu Auswärtsspielen, soweit diese nicht mit belastenden Tätigkeiten verbunden seien (bloßer Zeitaufwand im Mannschaftsbus), keine steuerfreien Zuschläge geleistet werden könnten. Der hierauf entfallende Teil der Zuschläge sei daher... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020
- 10 K 410/17 H (L) -
Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei
Steuerfreie Zuschläge des Arbeitgebers müssen einzeln abgerechnet werden
Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Klägerin betrieb ein Kino und zahlte an einige ihrer Arbeitnehmer neben dem Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit. Diese behandelte sie in den Lohnabrechnungen als steuerfrei. Das beklagte Finanzamt ging dagegen von einer Steuerpflicht der Zuschläge aus und nahm die Klägerin durch Lohnsteuerhaftungsbescheid in Anspruch. Die Voraussetzungen für die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 69/17 -
BAG: Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn und Sonn- und Feiertagszuschläge
Sonn- und Feiertagszuschläge sind geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Daher steht einem Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob im Jahr 2015 eine in einem Seniorenheim beschäftigte Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin Klage auf Zahlung der Sonn- und Feiertagszuschläge für geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Arbeitgeberin hielt den Anspruch für erfüllt. Sie gab an, dass die Arbeitnehmerin bereits den Mindestlohn erhalte. Darüber hinaus könne sie nicht noch Sonn- und... Lesen Sie mehr
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